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SanierungssatzungISEK-VU

Billigungsbeschluss über die Auslegung des Sanierungsgebietes „Hauptort Krailling“ und Begründung in Form des Integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (ISEK) mit vorbereitender Untersuchung (VU) gem. § 141 BauGB

Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 30.01.2018 die Beauftragung eines Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (ISEK) sowie die Durchführung der Vorbereitender Untersuchungen (VU) beschlossen.

Diese dienen als Begründung zur Aufstellung des Sanierungsgebietes „Hauptort Krailling“ gem. § 141 BauGB.

Im Rahmen der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 137 bis § 139 Abs. 2 BauGB wurde der Entwurf in der vom Gemeinderat gebilligten Fassung vom 24.10.2023, mit Satzung, Begründung, ISEK und VU in der Zeit vom 15. November 2023 bis 20. Dezember 2023 öffentlich gemacht.

Sanierungsgebiete dienen dazu, die Gebiete durch die Behebung von städtebaulichen Missständen wesentlich aufzuwerten und zu verbessern. Hierzu können auch Fördermittel von Bund und Land, zum Beispiel aus der Städtebauförderung eingesetzt werden. Grundlagen des Sanierungsgebietes in Krailling sind die Ergebnisse des Integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzept (ISEK) mit vorbereitender Untersuchung (VU) Stand Februar 2024 (Sanierungssatzung | PDF). Hier wurden zum Beispiel soziale, ökologische, bauliche und verkehrliche Missstände festgestellt, diese dienen als Grundlage zur Durchführung von städtebaulichen Sanierungsverfahren nach dem Baugesetzbuch (BauGB). Die Laufzeit der Sanierungssatzung wurde auf 15 Jahre festgelegt.

Autor: Super-Admin

Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung

Mo 8 - 12 Uhr

Di 7 - 12 Uhr + 14 - 16 Uhr

Do 8 - 12 Uhr + 15 - 19 Uhr

Fr 8 - 12 Uhr

Stephanie Weiss

Sachbearbeiterin

Tel +49 089 85706 -311 Fax +49 089 8576656
Zu finden in: Zimmer: O.03

UmgestaltungOrtsmitte Margaretenstraße

Ende 2013 hatte sich der Gemeinderat dazu entschlossen, der Empfehlung der Regierung zu folgen, für die Ortsmitte Kraillings von der Margaretenkirche bis zur Kraillinger Brauerei, einen Architektenwettbewerb durchzuführen, um aus einer Reihe von Entwürfen die beste Lösung herauszufinden. Nach einem Europa weitem Auswahlverfahren stand im Juli 2014 die Sieger, Planungsduo Atelier PK (Berlin) und bbz Landschaftsarchitekten, fest.

2018 wurde mit den ersten Teilbereichen begonnen, im ersten Schritt wurde der „Garten der Stille“ sowie die „Würmwiese“ umgesetzt. Kurz darauf folgte der Baubeginn der BA1 Margaretenstraße Süd. Im Mai 2022 wurde mit einer großen Veranstaltung die Fertigstellung gefeiert.

Autor: Super-Admin

Einzelhandelsgutachten

Handel und Versorgung sind zentrale Themen in einer funktionierenden Gemeinde. Neben der baulichen Gestaltung kommt den Nutzungen und ihrer Attraktivität eine große Bedeutung zu. Deshalb wurde 2014 ein Einzelhandelsentwicklungskonzept zum Schutz und zur Stärkung des Ortskerns erstellt.

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RaumordnerischesEntwicklungskonzept

München Südwest (ROEK)

Für die Städte Germering, München und Starnberg sowie die Gemeinden Gauting, Gräfelfing, Krailling, Neuried und Planegg – somit für den Raum des Münchener Südwestens – wurde ein Raumordnerisches Entwicklungskonzept (ROEK) erstellt.

Es sollte einerseits die Kommunen darin unterstützen, ihre räumliche Entwicklung stärker als bisher auf der Grundlage von gemeinsam erarbeiteten Zielen, Szenarien und Maßnahmen zu lenken. Andererseits können die Ergebnisse des Konzeptes in Plänen und Verfahren der Landes- und Regionalplanung berücksichtigt werden und dienen damit als Leitlinien für die zukünftige räumliche Entwicklung.

Autor: Super-Admin