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Leistungen
Grundbuch; Beantragung der Löschung von Nießbrauch, Wohnungsrecht und Rückauflassungsvormerkungen
Rechte auf Lebzeit erlöschen mit dem Tod des Berechtigten und können auf Antrag des Grundstückseigentümers gelöscht werden.
Grundbuch; Beantragung einer Abschrift oder eines Ausdrucks
Das Grundbuchamt erteilt auf Antrag Abschriften bzw. Ausdrucke aus dem Grundbuch und der Grundakte.
Grundbuch; Beantragung einer Grundbuchberichtigung nach einem Erbfall
Nach einem Erbfall können die Erben des im Grundbuch eingetragenen Erblassers die Berichtigung des Grundbuchs entsprechend der Erbfolge beantragen.
Grundbuch; Beantragung einer Namensänderung oder Umfirmierung
Namensänderungen und Umfirmierungen werden im Grundbuch auf Antrag nachvollzogen.
Grundbuch; Einsicht
Die Einsicht in das Grundbuch ist jedem gestattet, der ein berechtigtes Interesse hierzu darlegt.
Gründerland Bayern; Informationsportal über Beratungs- und Finanzierungsmöglichkeiten bei Existenzgründung
Im Freistaat Bayern sind die Aussichten, erfolgreich selbständig zu sein, besonders günstig. Um Bayern zum Spitzenreiter in Sachen Existenzgründungen zu machen, hat die Bayerische Staatsregierung die Initiative Gründerland Bayern ins Leben gerufen.
Grunderwerbsteuer; Anzeige von grundstücksbezogenen Vorgängen
Diese Leistungsbeschreibung wird aktuell überarbeitet.
Grunderwerbsteuer; Erhalt des Steuerbescheids
Diese Leistungsbeschreibung wird aktuell überarbeitet.
Grundschule; Anmeldung
Wenn Ihr Kind schulpflichtig wird, müssen Sie es an der Grundschule anmelden.
Grundsteuer ab 2025; Erhalt des Bescheids über den Grundsteuerwert bzw. die Grundsteueräquivalenzbeträge und den Grundsteuermessbetrag
Sie erhalten vom Finanzamt einen Bescheid über den Grundsteuerwert (für Grundsteuer A) bzw. die Grundsteueräquivalenzbeträge (für Grundsteuer B) und den Grundsteuermessbetrag.
Grundsteuer bis 2024; Erhalt des Bescheids über den Einheitswert und den Grundsteuermessbetrag
Sie erhalten vom Finanzamt einen Bescheid über den Einheitswert und den Grundsteuermessbetrag.
Grundsteuer; Zahlung an die Gemeinde
Die Gemeinden erheben von den Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern zur Finanzierung ihrer Aufgaben Grundsteuer. Die zuständige Gemeinde setzt nach der Feststellung der Bemessungsgrundlagen durch das zuständige Finanzamt die Grundsteuer fest.
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