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Leistungen

Ausländer; Beschaffung von Heimreisedokumenten und damit verbundene Maßnahmen der Identitätsklärung

Die Ausländerbehörden leiten über das Bayerische Landesamt für Asyl und Rückführungen ein Passersatzpapierverfahren ein, wenn keine gültigen Reisedokumente vorliegen.

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Ausländer; Ermittlung der Identität und Staatsangehörigkeit

Die Zentrale Ausländerbehörde führt bei allen neu in den ANKER-Einrichtungen ankommenden Personen ausländerrechtliche Erstbefragungen durch, um Erkenntnisse über die Identität und die Staatsangehörigkeit der betroffenen Person zu gewinnen.

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Ausländer- und Asylrecht; Aufsicht und Beratung

Die Regierungen repräsentieren die Staatsregierung in den einzelnen Regierungsbezirken. Sie üben dabei unter anderem die Aufsicht über die örtlichen Ausländerbehörden bei den Städten und den Landratsämtern aus und beraten diese.

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Ausländerrecht; Informationen zur Härtefallkommission des Landes Bayern

Die Härtefallkommission beurteilt in Einzelfällen, ob die Anwendung des Ausländerrechts zu einer dringenden persönlichen oder humanitären Härte führt, die eine weitere Anwesenheit des Ausländers im Bundesgebiet rechtfertigt.

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Ausländische Arbeitnehmer; Beratung und Hilfen zur Integration

Ausländische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können sich bei unterschiedlichen Stellen beraten lassen oder Unterstützung erhalten.

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Ausländische Arbeitskräfte im Rahmen eines Werklieferungsvertrages; Meldung der Entsendung

Wenn Sie als ausländische Firma im Rahmen von Werklieferungsverträgen für kurze Zeit ausländische Arbeitskräfte für Montage- und Demontagearbeiten nach Deutschland entsenden möchten, müssen Sie dies unter bestimmten Voraussetzungen vorab melden.

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Ausländische Berufsqualifikation; Beratung zur Anerkennung

Um für ein Anerkennungsverfahren bei einer Anerkennungsstelle optimal vorbereitet zu sein, wird dringend empfohlen, sich vorher bei einer Anerkennungsberatungsstelle beraten zu lassen.

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Ausländische Grade, Hochschultitel und Hochschultätigkeitsbezeichnungen; Informationen zur Führung

Im Freistaat Bayern dürfen ausländische Grade und Titel genehmigungsfrei geführt werden. Es werden keine Genehmigungsverfahren durchgeführt oder Führungsgenehmigungen erteilt.

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Ausländische Umsatzsteuer-Identifikationsnummer; Bestätigung der Gültigkeit

Wenn Sie mit Waren und Dienstleistungen innerhalb der EU handeln möchten, müssen Sie eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer beantragen.

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Ausländischer Schulabschluss; Beantragung der Anerkennung

Die Zeugnisanerkennungsstelle im Landesamt für Schule bewertet allgemeinbildende Schulabschlüsse aus dem Ausland oder einem anderen Bundesland, sofern eine berufliche Schule oder Hochschule in Bayern nicht eigenständig über die Aufnahme einer Person entscheiden kann.

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Auslandsaufenthalt; Inanspruchnahme von Hilfen im Notfall

Deutsche, die während ihres Auslandsaufenthaltes in eine Notsituation geraten, können sich an die nächstgelegene deutsche Auslandsvertretung wenden.

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Auslandsstudien; Beantragung der Anerkennung

Die an einer ausländischen Hochschulen erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen können anerkannt werden.

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