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Leistungen

Schlichtungsverfahren zur Behindertengleichstellung; Beantragung

Wenn Sie in Ihrem täglichen Leben Beeinträchtigungen oder Benachteiligungen durch Bundesbehörden erfahren, die beispielsweise auf mangelnde Barrierefreiheit zurückgehen, können Sie die Schlichtungsstelle einschalten.

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Schlösserverwaltung; Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen

Die Bayerische Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen hat ihren Sitz in München. Sie betreut unter Wahrung kultureller und denkmalpflegerischer Belange das ihr zugewiesene Staatsvermögen.  

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Schöffen; Bewerbung zur Aufnahme in die Vorschlagsliste

Schöffen kommen in der Strafjustiz bei den Amts- und Landgerichten zum Einsatz. Die Gemeinden und Jugendämter stellen alle fünf Jahre Vorschlagslisten auf. Bürgerinnen und Bürger können sich bei ihrer Gemeinde bzw. dem für ihren Wohnsitz zuständigen Jugendamt bewerben.

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Schornsteinfegerarbeiten; Meldung bei Nichtveranlassung

Werden die durchzuführenden Schornsteinfegerarbeiten nicht durchgeführt bzw. der/dem bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger/in nicht innerhalb der Frist nachgewiesen, so meldet diese/r dies der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde.

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Schriftliches Kulturgut; Beantragung einer Förderung für ein Modellprojekt zur Erhaltung

Als Archiv, Bibliothek, Hochschule oder andere Einrichtung, die schriftliches Kulturgut verwahrt, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung für Modellprojekte beantragen.

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Schriftliches Kulturgut; Beantragung einer Förderung für ein Projekt zur Erhaltung

Als Bibliothek, Archiv oder vergleichbare Einrichtung können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung zur Erhaltung von schriftlichem Kulturgut beantragen.

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Schulamt; Informationen über Angelegenheiten der rechtlichen Leitung

Für Angelegenheiten der rechtlichen Leitung von Staatlichen Schulämtern sind die Kreisverwaltungsbehörden zuständig.

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Schulaufwand; Informationen über Träger

Der Schulaufwand umfasst die Kosten für den Bau und Betrieb der gesamten Schule sowie den Aufwand für das Hauspersonal. Träger des Schulaufwands ist bei öffentlichen Schulen in der Regel eine Kommune, bei privaten Schulen der jeweilige private Träger (z.B. die Kirche).

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Schulberatung; Inanspruchnahme

Beratungslehrkräfte sowie Schulpsychologinnen und Schulpsychologen an den Schulen vor Ort bzw. an den neun Staatlichen Schulberatungsstellen stehen den Schülerinnen und Schülern, den Erziehungsberechtigten und den Lehrkräften zur Verfügung.

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Schulden; Beratung

Wenn Sie eine Beratung aufgrund Ihrer finanziellen Situation benötigen, dann können Sie die Schuldnerberatung in Anspruch nehmen.

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Schuldnerverzeichnis; Einsicht

Sie können unter bestimmten Voraussetzungen online im Gemeinsamen Vollstreckungsportal der Länder das Schuldnerverzeichnis einsehen.

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Schuleingangsuntersuchung; Wahrnehmung

Alle Kinder, die eingeschult werden, sind verpflichtet in den 2 Jahren vor Unterrichtsbeginn an der Schuleingangsuntersuchung teilzunehmen.

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