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Leistungen

Fahreignungsseminare und Einweisungslehrgänge; Prüfung und Überwachung der Durchführung

Die Regierung der Oberpfalz überwacht die Fahreignungsseminare und Einweisungslehrgänge.

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Fahrerkarte; Beantragung

Sie sind Fahrerin oder Fahrer eines Lkws oder Busses und benötigen erstmalig eine Fahrerkarte? Dann müssen Sie diese bei der für Sie zuständigen Stelle beantragen.

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Fahrerkarte; Beantragung einer Erneuerung

Sie sind Fahrerin oder Fahrer eines Lkws oder Busses und die Gültigkeit Ihrer Fahrerkarte läuft bald ab? Dann können Sie diese erneuern lassen. 

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Fahrerkarte; Beantragung eines Ersatzes bei Diebstahl

Sie sind Fahrerin oder Fahrer eines Lkws oder Busses und Ihre Fahrerkarte wurde gestohlen? Dann müssen Sie eine Ersatzkarte beantragen. 

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Fahrerkarte; Beantragung eines Ersatzes bei Verlust

Sie sind Fahrerin oder Fahrer eines Lkws oder Busses und Ihre Fahrerkarte ist verloren gegangen? Dann müssen Sie eine Ersatzkarte beantragen.

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Fahrerlaubnis; Beantragung für begleitetes Fahren ab 17

Junge Fahranfänger haben die Möglichkeit, bereits mit 17 Jahren in Begleitung eines erfahrenen Führerscheininhabers ein Kraftfahrzeug der Klasse B zu führen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

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Fahrerlaubnis; Beantragung für die Klasse T

Diese Leistungsbeschreibung wird aktuell überarbeitet.

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Fahrerlaubnis; Beantragung für Klasse AM, A1, A2 oder A

Diese Leistungsbeschreibung wird aktuell überarbeitet.

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Fahrerlaubnis für Bus und Lkw; Beantragung der Verlängerung der Geltungsdauer

Die Fahrerlaubnisse für Lkw und Bus gelten nur befristet. Die Verlängerung der Geltungsdauer müssen Sie bei der örtlich zuständigen Fahrerlaubnisbehörde beantragen.

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Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung; Beantragung

Für das Führen von Taxen, Mietwagen, Krankenkraftwagen, Personenkraftwagen im Linienverkehr und bei gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten und Ferien-Zielreisen gelten Sonderbestimmungen. Hier bedarf es gegebenenfalls zusätzlich einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung.

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Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung; Beantragung der Verlängerung

Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung wird für längstens fünf Jahre erteilt und kann auf Antrag des Inhabers bis zu fünf Jahre verlängert werden.

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Fahrerqualifizierungsnachweis; Beantragung

Berufskraftfahrer können einen Fahrerqualifizierungsnachweis beantragen. Er löst die Eintragung der Schlüsselzahl „95“ in den Führerschein ab.

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