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Leistungen
Fahreignungsseminare und Einweisungslehrgänge; Prüfung und Überwachung der Durchführung
Die Regierung der Oberpfalz überwacht die Fahreignungsseminare und Einweisungslehrgänge.
Fahrerkarte; Beantragung
Sie sind Fahrerin oder Fahrer eines Lkws oder Busses und benötigen erstmalig eine Fahrerkarte? Dann müssen Sie diese bei der für Sie zuständigen Stelle beantragen.
Fahrerkarte; Beantragung einer Erneuerung
Sie sind Fahrerin oder Fahrer eines Lkws oder Busses und die Gültigkeit Ihrer Fahrerkarte läuft bald ab? Dann können Sie diese erneuern lassen.
Fahrerkarte; Beantragung eines Ersatzes bei Diebstahl
Sie sind Fahrerin oder Fahrer eines Lkws oder Busses und Ihre Fahrerkarte wurde gestohlen? Dann müssen Sie eine Ersatzkarte beantragen.
Fahrerkarte; Beantragung eines Ersatzes bei Verlust
Sie sind Fahrerin oder Fahrer eines Lkws oder Busses und Ihre Fahrerkarte ist verloren gegangen? Dann müssen Sie eine Ersatzkarte beantragen.
Fahrerlaubnis; Beantragung für begleitetes Fahren ab 17
Junge Fahranfänger haben die Möglichkeit, bereits mit 17 Jahren in Begleitung eines erfahrenen Führerscheininhabers ein Kraftfahrzeug der Klasse B zu führen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
Fahrerlaubnis; Beantragung für die Klasse T
Diese Leistungsbeschreibung wird aktuell überarbeitet.
Fahrerlaubnis; Beantragung für Klasse AM, A1, A2 oder A
Diese Leistungsbeschreibung wird aktuell überarbeitet.
Fahrerlaubnis für Bus und Lkw; Beantragung der Verlängerung der Geltungsdauer
Die Fahrerlaubnisse für Lkw und Bus gelten nur befristet. Die Verlängerung der Geltungsdauer müssen Sie bei der örtlich zuständigen Fahrerlaubnisbehörde beantragen.
Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung; Beantragung
Für das Führen von Taxen, Mietwagen, Krankenkraftwagen, Personenkraftwagen im Linienverkehr und bei gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten und Ferien-Zielreisen gelten Sonderbestimmungen. Hier bedarf es gegebenenfalls zusätzlich einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung.
Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung; Beantragung der Verlängerung
Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung wird für längstens fünf Jahre erteilt und kann auf Antrag des Inhabers bis zu fünf Jahre verlängert werden.
Fahrerqualifizierungsnachweis; Beantragung
Berufskraftfahrer können einen Fahrerqualifizierungsnachweis beantragen. Er löst die Eintragung der Schlüsselzahl „95“ in den Führerschein ab.
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url: https://www.krailling.de/suche-auf-der-seite/alle-leistungen/ zuletzt geändert: 19.05.2024 14:52:47
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