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Leistungen

Wiederaufforstung; Beantragung einer Fristverlängerung

Waldflächen, die z.B. nach Hiebsmaßnahmen oder infolge von Stürmen oder Insektenfraß keinen Baumbestand mehr aufweisen, müssen wieder aufgeforstet werden. Dies müssen Waldbesitzende durch Pflanzung, Saat oder Naturverjüngung innerhalb einer bestimmten Frist gewährleisten.

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Wild lebende Pflanzen; Beantragung einer Genehmigung zur gewerbsmäßigen Entnahme, Be- oder Verarbeitung

Das gewerbsmäßige Entnehmen, Be- oder Verarbeiten wild lebender Pflanzen bedarf unbeschadet der Rechte der Eigentümer und sonstiger Nutzungsberechtigter der Genehmigung der für Naturschutz und Landschaftspflege zuständigen Behörde.

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Wildbach- und Lawinenschutz; Durchführung von baulichen Schutzmaßnahmen

Zum Schutz von Siedlungen und Infrastruktureinrichtungen werden Wildbäche verbaut und Lawinenschutzmaßnahmen durchgeführt.

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Wildbret; Beantragung einer Ausgleichszahlung

Für nicht mehr verwertbares strahlenbelastetes Wildbret kann eine Ausgleichszahlung über die untere Jagdbehörde beantragt werden.

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Wildgehege; Anzeige und Beantragung einer jagdrechtlichen Genehmigung

Wildgehege sind vollständig eingefriedete Grundflächen, auf denen überwiegend sonst wildlebende Tiere, die dem Jagdrecht unterliegen, dauernd oder vorübergehend gehalten oder zu Jagdzwecken gehegt werden.

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Wildhege und Bejagung; Beantragung einer Ausnahmegenehmigung

Sie benötigen eine Genehmigung, wenn Sie von den Vorschriften über die Hege und Bejagung, insbesondere die zulässige Wilddichte, abweichen wollen.

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Wildpark; Beantragung der Anerkennung

Ein Wildgehege darf nur dann die Bezeichnung „Wildpark“ führen, wenn es als Wildpark anerkannt wurde.

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Wildschaden; Anmeldung

Berechtigte können einen Wildschaden bei der zuständigen Gemeinde anmelden.

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Wildschweine und Dachse; Beantragung der Übertragung der Trichinenprobenentnahme auf Jäger

Wildschweine und Dachse müssen auf Trichinen untersucht werden. Die Übertragung der Entnahme der Trichinenprobe auf Jäger ist möglich und muss vom Jäger beantragt werden.

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Winterdienst; Räumung und Streuung bei Schnee und Eisglätte

Die Pflicht, Schnee zu räumen und bei Glätte (Schneeglätte und Glatteis) zu streuen, wird üblicherweise unter dem Begriff der Pflicht zum Winterdienst zusammengefasst.

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Winzer; Informationen zur Berufsausbildung

Der Tätigkeitsbereich des/r Winzers/ der Winzerin erstreckt sich auf den umwelt-schonenden u. qualitätsorientierten Weinbau, den Weinausbau u. die Weinvermarktung. Bei all diesen Arbeiten ist der routinierte Umgang u. der Einsatz von Maschinen u. Geräten selbstverständlich.

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Winzermeisterprüfung; Anmeldung

Die Anmeldung zum Schulbesuch und zur Winzermeisterprüfung muss beim Bayerischen Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau erfolgen.

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