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Leistungen

Weinbau; Beantragung eines Mengenausgleichs (Einbetriebsregelung)

Für Rebflächen von Winzergenossenschaften und Erzeugerzusammenschlüssen anderer Rechtsform innerhalb eines Bereiches kann ein Mengenausgleich beantragt werden.

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Weinbau; Erwachsenenbildung

Winzer im Haupt- oder Nebenerwerb ohne Berufsausbildung zum Winzer können Kenntnisse u. Fertigkeiten im Bereich d. Weinbaus u. d. Kellerwirtschaft erwerben. Die Bewerber müssen über Berufserfahrung verfügen u. sind Betriebsinhaber eines Winzerbetriebes o. Mitarbeiter.

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Weinbau; Traubenerntemeldung und Weinerzeugungsmeldung (Hektarhöchstertragsregelung)

Als Winzerin oder Winzer, Genossenschaft oder anerkannte Erzeugergemeinschaft, die Trauben oder Maische annimmt, sind Sie zur Meldung Ihrer Traubenernte und Weinerzeugung verpflichtet.

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Weinbau; Zahlung der Abgabe für den Deutschen Weinfonds

Zur besonderen Förderung des Absatzes von Wein, der in Deutschland aus dort gewachsenen Trauben erzeugt wurde, erheben die Gemeinden von den Weinbaubetrieben die Deutsche Weinfondsabgabe.

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Weinbestand; Meldung

Die vorhandenen Weinmengen für bestimmte Weinarten und Qualitätsstufen müssen jährlich gemeldet werden.

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Weinerzeugung; Meldung

Es müssen die im Jahr erzeugten Weinmengen, geordnet nach Weiß- und Rotwein sowie nach Qualtitätsstufen gemeldet werden.

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Weinrecht; Beantragung der Eintragung eines Lagenamens oder eines Gewannes in die Weinbergsrolle

In der Weinbergsrolle werden alle bayerischen Lagen, die als zulässige geographische Herkunftsbezeichnung für Qualitätsweine verwendet werden können, eingetragen. Nun besteht diese Möglichkeit auch für Gewanne.

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Weinrecht; Beantragung einer Ausnahmegenehmigung

Bei Erzeugnissen des Weinrechts, die vorgeschriebene Mindest- oder Höchstwerte oder Bezeichnungsvorgaben nicht einhalten, kann in bestimmten Fällen eine Ausnahmegenehmigung beantragt werden.

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Weinrecht; Beantragung einer Qualitätsprüfung für Weine

Bestimmte Weinerzeugnisse (z. B. Qualitätsweine) dürfen nur dann zum Verkauf angeboten werden, wenn sie die Qualitätsprüfung für Weine („Wein-TÜV”) bestanden haben. Sie bedürfen einer Amtlichen Prüfungsnummer (A.P.Nr.).

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Weinrecht; Beantragung einer Versuchserlaubnis

Bei der Herstellung von Erzeugnissen und Getränken aus Weintrauben können versuchsweise nicht zugelassene Stoffe zugesetzt oder neue Verfahren angewandt werden, wenn die zuständige Behörde die Durchführung des Versuchs erlaubt hat.

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Weinrecht; Meldung önologischer Behandlungen sowie der Erzeugung und Abfüllung von Landwein und Rebsorten-/Jahrgangswein

Bestimmte önologische Behandlungen sowie die Erzeugung und Abfüllung von Landwein und Rebsorten- /Jahrgangswein müssen gemeldet werden.

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Weintransporte; Beantragung der Ausstellung von Begleitdokumenten

Wenn Sie mehr als 60 Liter eines nicht abgefüllten Weinbauerzeugnisses transportieren, benötigen Sie für jeden Transport ein Weinbegleitdokument.

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