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Leistungen

Dienstunfähigkeit; Beantragung der Untersuchung zur Feststellung der dauerhaften Dienstunfähigkeit bayerischer Beamtinnen/Beamten

Die Überprüfung der dauerhaften Dienstunfähigkeit einer Beamtin/eines Beamten muss beantragt werden.

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Dienstunfall; Beantragung der Anerkennung durch Beamte des Freistaats Bayern

Wird ein Beamter durch einen Dienstunfall verletzt, so wird ihm und seinen Hinterbliebenen Unfallfürsorge gewährt. Die Anerkennung als Dienstunfall muss beantragt werden.

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Dienstvergehen; Einleitung von Disziplinarverfahren

Das Disziplinarrecht dient dazu, die Funktionsfähigkeit und Integrität der öffentlichen Verwaltung aufrechtzuerhalten. Es regelt die Voraussetzungen von Dienstvergehen, deren Aufklärung und Ahndung.

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Differenzierungskräfte an Förderschulen; Beantragung der Einstellung

Förderschulen können die Einstellung von Differenzierungskräften bei der zuständigen Regierung beantragen.

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Digitale Bildungsinfrastruktur und IT-Administration; Beantragung von Zuwendungen für Schulen

Schulaufwandsträger können für den Auf- und Ausbau von IT-Infrastrukturen an Schulen und für deren technische Administration eine Förderung aus Mitteln der Bundesrepublik Deutschland (DigitalPakt- bzw. Bundesförderung) und aus Landesmitteln (Landesförderung) beantragen.

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Digitalbonus Bayern; Beantragung einer Förderung

Mit dem Förderprogramm Digitalbonus will der Freistaat Bayern kleine Unternehmen unterstützen, sich für die Herausforderungen der digitalen Welt zu rüsten. Der Digitalbonus ermöglicht es, sich durch Software zu digitalisieren und die IT-Sicherheit zu verbessern.

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Digitale Gesundheitsanwendung; Beantragung der Aufnahme in das DiGA-Verzeichnis

Wenn Sie Hersteller einer digitalen Anwendung sind, die als digitale Gesundheitsanwendung (DiGA) in das DiGA-Verzeichnis aufgenommen werden soll, müssen Sie einen Antrag beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) einreichen.

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Digitale Plattform; Beantragung der Freistellung von der Meldepflicht

Wenn Sie eine Plattform betreiben und zur Meldung an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) verpflichtet sind, können Sie sich in bestimmten Fällen von der Meldepflicht befreien lassen.

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Digitale Plattform; Beantragung einer Auskunft zum Vorliegen einer Plattform oder relevanter Tätigkeiten

Sie betreiben eine Internetseite über die Leistungen erbracht werden? Dann können Sie vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) prüfen lassen, ob Sie eine Plattform betreiben.

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Digitale Plattform; Mitteilgung von Informationen über registrierte Anbieter

Wenn Sie eine digitale Plattform betreiben, sind Sie verpflichtet, Informationen über bei Ihnen registrierte Anbieterinnen und Anbieter sowie deren erzielte Umsätze zu sammeln und dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zu melden.

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Digitale Plattform; Registrierung als außereuropäischer Plattformbetreiber

Wenn Sie eine außereuropäische Plattformbetreiberin oder ein außereuropäischer Plattformbetreiber sind, müssen Sie sich beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) oder bei einer zuständigen Behörde eines anderen EU-Mitgliedstaats registrieren.

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Digitale regionale Heimatprojekte; Beantragung einer Förderung

Der Freistaat Bayern fördert innovative, fachübergreifende Heimatprojekte mit Schwerpunkt Digitalisierung, die sich positiv auf die räumliche Entwicklung Bayerns auswirken und insbesondere der Stärkung der regionalen Identität dienen.

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Sonderöffnungszeiten im Bürgerbüro für die Ausgabe der Briefwahlunterlage:

Mittwoch, 19. Februar 2025 von 8:00 bis 12:00 Uhr,

Freitag 21. Februar 2025 von 8:00 bis 15:00 Uhr,

Samstag, 22. Februar 2025 von 9:00 bis 12:00 Uhr.

Das Rathaus bleibt am Montag, 24.2.2025 geschlossen.