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Leistungen
Gewässer erster und zweiter Ordnung; Informationen zum Gewässerausbau
Gewässerausbau ist die Herstellung, die Beseitigung und die wesentliche Umgestaltung eines Gewässers oder seiner Ufer.
Gewässer erster und zweiter Ordnung; Informationen zum Hochwasserschutz
Staat und Kommunen treffen Schutzmaßnahmen und Vorbereitungen, um die Auswirkungen von Hochwasser zu begrenzen. Daneben ist jeder Einzelne gefordert eigene Vorbereitungen zu treffen, um dadurch Schäden zu vermeiden oder zu verhindern.
Gewässer erster und zweiter Ordnung; Informationen zur Gewässerunterhaltung
Gewässerunterhaltung ist eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung des Staates und der Kommunen.
Gewässernachbarschaften; Koordinierung
Um die Kommunen bei der Aufgabe der Obhut der Gewässer zu unterstützen, wurden die Gewässer-Nachbarschaften Bayern gegründet.
Gewerbe; Beantragung der Wiedergestattung
Wenn Ihnen die Gewerbeausübung untersagt wurde, können Sie die Wiedergestattung beantragen.
Gewässerqualität; Überwachung
Wesentliche Grundlage für das wasserwirtschaftliche Handeln und für einen umfassenden Gewässerschutz ist eine repräsentative und regelmäßige Beobachtung des Gewässerzustandes.
Gewerbeabfall; Beantragung der Bekanntgabe als Stelle für die Durchführung von Fremdkontrollen
Die Anlagenbetreiber genügen Ihre Verpflichtungen grundsätzlich nur dann, wenn sie die Fremdkontrollen durch Stellen durchführen lassen, die vom Bayerischen Landesamt für Umwelt bekannt gegeben worden sind.
Gewerbeansiedlung; Ausweis von Gewerbegebieten
Städte und Gemeinden weisen Gewerbegebiete aus und schaffen die Voraussetzungen für Betriebs- und Gewerbeansiedlungen.
Gewerbeanzeige; Gewerbeabmeldung
Wenn Sie den Gewerbebetrieb aufgeben oder verlegen, müssen Sie dies anzeigen.
Gewerbeanzeige; Gewerbeanmeldung
Wenn Sie ein stehendes Gewerbe anfangen wollen, müssen Sie dies anzeigen. Anzeigepflichtig ist auch der Beginn des Betriebs einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle, sowie die Verlegung des Betriebs.
Gewerbeanzeige; Gewerbeanmeldung durch EU-Bürger
Wenn Sie ein stehendes Gewerbe anfangen wollen, müssen Sie dies anzeigen. Anzeigepflichtig ist auch der Beginn des Betriebs einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle, sowie die Verlegung des Betriebs.
Gewerbeanzeige; Gewerbeanmeldung durch Nicht-EU-Bürger
Wenn Sie ein stehendes Gewerbe anfangen wollen, müssen Sie dies anzeigen. Anzeigepflichtig ist auch der Beginn des Betriebs einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle, sowie die Verlegung des Betriebs.
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url: https://www.krailling.de/suche-auf-der-seite/alle-leistungen/ zuletzt geändert: 19.05.2024 14:52:47
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