Hinweis zur Beantragung von Passdokumenten: mehr Infos hier
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Leistungen
Kommunale Bäder; Zahlung der Benutzungsgebühren
Der Besuch eines öffentlichen Bades ist in der Regel gebührenpflichtig.
Kommunale Bücherei / Bibliothek; Ausleihe
Gemeinden und Landratsämter können Medien, wie Bücher, Zeitschriften, Hörbücher oder DVDs verleihen.
Kommunale Bücherei / Bibliothek; Erlass einer Benutzungsordnung
Eine Benutzerordnung enthält die Vorschriften zur Benutzung einer kommunalen Bibliothek oder Bücherei (z. B. Gemeindebücherei, Gemeindebibliothek, Stadtbücherei oder Stadtbibliothek). Sie kann von Städten und Gemeinden, die diese unterhalten, erlassen werden.
Kommunale Fernwärmeversorgung; Beantragung eines Anschlusses
Sie können sich an bestimmten Orten an das Fernwärmenetz der Gemeinde anschließen lassen.
Kommunale Gasversorgung; Beantragung eines Anschlusses
Sie können ein Haus an das Gasnetz anschließen lassen.
Kommunale Musikschule; An-, Ab- und Ummeldung
Musikschulen können von Gemeinden getragene öffentliche Einrichtungen sein, die die Musikerziehung von Kindern und Jugendlichen auf breiter Grundlage anstreben. Für die Teilnahme am Unterricht ist eine Anmeldung erforderlich.
Kommunale Netzwerke und Initiativen; Informationen
Kommunale Behörden können sich in Netzwerken engagieren oder sich an Initiativen beteiligen.
Kommunale Personalangelegenheiten; Informationen
Die Personalverwaltung (dazu zählen z. B. Personalgewinnung, Personalbetreuung, Personalentwicklung sowie Stellenbewirtschaftung) ist eine zentrale interne Verwaltungsaufgabe von Gemeinden und Landratsämtern.
Kommunale Stellenangebote; Bewerbung
Sie können sich auf Stellenangebote von kommunalen Behörden bewerben.
Kommunale Unternehmen; Betrieb
Gemeinden, Landkreise und Bezirke können Unternehmen außerhalb ihrer allgemeinen Verwaltung als Eigenbetriebe, selbständige Kommunalunternehmen des öffentlichen Rechts oder in Rechtsformen des Privatrechts betreiben.
Kommunale Veranstaltungen; Informationen und Anmeldung
Die Gemeinden und Landkreise können Veranstaltungen durchführen oder organisieren sowie Informationen über Veranstaltungen veröffentlichen (z. B. in einem Veranstaltungskalender).
Kommunale Wappen und Fahnen; Beantragung der Verwendung
Wenn Sie das Wappen oder die Fahne einer Gemeinde, eines Landkreises oder Bezirkes verwenden möchten, müssen Sie vorher die Genehmigung bei der betreffenden Kommune beantragen.
Seit dem 1. August 2025 benötigen Sie für die Beantragung neuer Ausweisdokumente ein digitales Passfoto. Papier-Passbilder dürfen vom Bürgerbüro nicht mehr angenommen werden. Die Passbilder können direkt im Bürgerbüro angefertigt werden (Kosten 6,00 Euro).
Für Kinder unter 6 Jahren wird dringend empfohlen, die Passbilder bei einem Fotografen anfertigen zu lassen.