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Leistungen

Bestattungsrecht; Behördliche Überwachung

Die Gemeinden und Landratsämter haben dafür zu sorgen, dass die Vorschriften des bayerischen Bestattungsrechts eingehalten werden. Sie können die hierzu im Einzelfall erforderlichen Anordnungen treffen.

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Beteiligungsbericht; Bereitstellung durch den Freistaat Bayern

Das Bayerische Staatsministerium der Finanzen und für Heimat gibt jährlich den Beteiligungsbericht des Freistaats Bayern heraus.

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Beteiligungsbericht; Bereitstellung durch Kommune

Gemeinden, Landkreise und Bezirke müssen jährlich einen Bericht über ihre Beteiligungen an Unternehmen in einer Rechtsform des Privatrechts erstellen, wenn ihnen mindestens fünf Prozent der Anteile eines Unternehmens gehören.

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Beteiligungskapital; Informationen zur Gewährung

Beteiligungsgesellschaften oder private Geldgeber bieten Beteiligungskapital ohne die banküblichen Sicherheiten, d. h. Eigenkapital in Form von Einlagen als Stamm- oder Grundkapital, aber auch als eine stille Beteiligung an.

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Betretenserlaubnis; Beantragung

Sie können eine Betretenserlaubnis beantragen. Diese bewirkt die zeitweilige Aussetzung des Einreise- und Aufenthaltsverbots.

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Betreuung und Versorgung des Kindes in Notsituationen; Beantragung einer Unterstützung

Es gibt Situationen, in denen ein Elternteil, der überwiegend für die Betreuung des Kindes verantwortlich ist, aus gesundheitlichen oder anderen zwingenden Gründen (z. B. Entbindung, Rehabilitationsmaßnahmen, Inhaftierung) ausfällt.

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Betreuungsgerichtshilfe; Unterstützung der Gerichte

Die Betreuungsbehörden in den Landratsämtern und kreisfreien Städten wirken in Verfahren mit, in denen das Amtsgericht über die Bestellung eines Betreuers als gesetzlichen Vertreter zu entscheiden hat.

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Betreuungsverein; Beantragung der Anerkennung

Ein Betreuungsverein, der Menschen aufgrund gerichtlicher Anordnung betreut und rechtlich vertritt, muss staatlich anerkannt werden.

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Betreuungsverein; Beantragung eines Zuschusses für Querschnittstätigkeit

Der Freistaat Bayern bezuschusst die Querschnittstätigkeit der anerkannten Betreuungsvereine in Bayern.

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Betreuungsverfügung; Informationen zur Erstellung

Durch eine Betreuungsverfügung kann jedermann vorsorglich Anordnungen für einen späteren Betreuungsfall treffen.

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Betreuungswesen; Informationen zur behördlichen Betreuung

Die Betreuungsbehörde kann unter engen Voraussetzungen vom Betreuungsgericht selbst zum Betreuer bestellt werden.

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Betreuungswesen; Mitarbeit in Fachgremien

Die Betreuungsstellen in den Landratsämtern und kreisfreien Städten können sich in örtlichen und überörtlichen Fachgremien einbringen.

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Das Rathaus hat vom 23. bis zum 27. Dezember 2024 geschlossen.

Wir wünschen Ihnen frohe und erholsame Feiertage!