Stichwahl Bürgermeister/Bürgermeisterin: Hier finden Sie die Ergebnisse
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Leistungen
Konsumcannabis; Beantragung der Erlaubnis für den gemeinschaftlichen Eigenanbau und die Weitergabe in Anbauvereinigungen
Anbauvereinigungen, die gemeinschaftlich nicht-gewerblich Cannabis anbauen und zum Zwecke des Eigenkonsums an Mitglieder weitergeben wollen, bedürfen dazu einer behördlichen Erlaubnis.
Konsumcannabis; Übermittlung der jährlichen Eigenanbau- und Weitergabemengen durch eine Anbauvereinigung
Anbauvereinigungen haben der zuständigen Behörde die jährlichen Eigenanbau- und Weitergabemengen an Cannabis zu melden. Außerdem ist zu melden, wie viel Cannabis vernichtet worden ist.
Kreisrecht; Erlass von Satzungen und Verordnungen
Die Landkreise haben zwei Möglichkeiten, um rechtsetzend tätig zu werden: Sie können Satzungen und Verordnungen erlassen. Bei beiden handelt es sich um Regelungen, die verbindlich gegenüber jedermann Rechtsfolgen festlegen, insbesondere Rechte und Pflichten begründen.
Kurorte und Heilbäder; Beantragung einer Förderung zur Steigerung der medizinischen Qualität
Das Förderprogramm unterstützt bayerische hochprädikatisierte Kurorte und Heilbäder sowie anerkannte Heilquellen- oder Moorkurbetriebe dabei, die medizinische Qualität im Sinne einer Ergebnisqualität weiter zu verbessern.
Lehrerausbildung; Informationen zum Studium für das Lehramt an beruflichen Schulen
An beruflichen Schulen unterrichten sowohl Lehrkräfte mit der Befähigung für das Lehramt an beruflichen Schulen als auch Fachlehrkräfte.
Öffentliche Vergnügung; Anzeige und Beantragung einer Erlaubnis
Wer eine öffentliche Vergnügung veranstalten will, hat das der Gemeinde grundsätzlich spätestens eine Woche vorher schriftlich anzuzeigen. In besonderen Fällen gilt eine Erlaubnispflicht.
Private weiterführende Schulen; Beantragung eines Betriebszuschusses
Schulträger privater Realschulen, Gymnasien, Freier Waldorfschulen (ab Jgst. 5), sowie Schulen des Zweiten Bildungsweges erhalten für den Personalaufwand und Schulaufwand einen Betriebszuschuss nach Art. 38 bzw. Art. 45 Abs. 1 Bayerisches Schulfinanzierungsgesetz.
Private weiterführende Schulen; Beantragung eines Versorgungszuschusses
Schulträger privater Realschulen, Gymnasien, Freier Waldorfschulen (ab Jahrgangsstufe 5), sowie Schulen des Zweiten Bildungsweges erhalten für den Versorgungsaufwand, der im Vorjahr für ihre Lehrkräfte angefallen ist, einen Versorgungszuschuss.
Private weiterführende Schulen; Beantragung eines Zuschusses
Schulträger privater Realschulen, Gymnasien, Freier Waldorfschulen (ab Jgst. 5), sowie Schulen des Zweiten Bildungsweges erhalten nach der gesetzlichen Wartezeit einen Zuschuss in Höhe von 65 v.H. des Betriebszuschusses nach Art. 38 Bayerisches Schulfinanzierungsgesetz.
Rückkehrberatung; Inanspruchnahme
Rückkehrberatung steht allen Zuwanderinnen und Zuwanderern aus dem Ausland nach Bayern offen.
Regionales Präventionsmanagement; Koordination und Durchführung
Die Präventionsmanagerinnen und Präventionsmanager an den Regierungen sind Ansprechpartner für Gesundheitsförderung und Prävention in den Regionen.
Sicherheitsrecht; Anordnungen
Gemeinden, Landratsämter, Regierungen und das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration treffen die erforderlichen Anordnungen und Entscheidungen zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung.
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Ergebnisse der Bürgermeister- und Gemeinderatswahl in Krailling! –> HIER KLICKEN