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Leistungen

Fischereiabgabe; Zahlung

Der Fischereischein ist nur gültig, wenn für den betreffenden Zeitraum die Zahlung der Fischereiabgabe nachgewiesen ist.

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Fischereiaufseher; Beantragung der Bestellung

Fischereiberechtigte, Fischereipächter und Fischereigenossenschaften können die Bestellung einer Person als Fischereiaufseher beantragen.

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Fischereipachtvertrag; Hinterlegung und Prüfung

Durch den Fischereipachtvertrag wird das Recht zur Ausübung der Fischerei verpachtet.

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Fischereischein; Beantragung

Der Fischereischein ist ein Erlaubnisschein, der dem Inhaber erlaubt, zu angeln oder zu fischen. Voraussetzung ist eine bestandene Fischerprüfung.

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Fischerprüfung; Anmeldung und Teilnahme

Die Staatliche Fischerprüfung wird vom Institut für Fischerei der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft online angeboten. Die Teilnehmer können diese landesweit zu verschiedenen Zeiten und an verschiedenen Orten ablegen.

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Fischetikettierung; Beantragung einer Handelsbezeichnung

Wenn Sie eine neue Handelsbezeichnung für Erzeugnisse aus der Fischerei und Aquakultur beantragen möchten, können Sie hierfür einen Antrag stellen.

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Fischfang; Beantragung einer Genehmigung zur Ausstellung von Erlaubnisscheinen

Wer an einem Gewässer nicht selbst Fischereiberechtigter oder Fischereipächter ist, muss zusätzlich zum Fischereischein einen gültigen Erlaubnisschein besitzen. Aussteller ist der Fischereiberechtigte oder mit dessen Einwilligung der Fischereipächter.

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Flächennutzungsplan; Aufstellung

Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden aufgestellt. Sie beinhalten die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung für das gesamte Gemeindegebiet in den Grundzügen.

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Flächennutzungsplan und Bebauungsplan; Beantragung einer Auskunft

Sie können eine Auskunft aus dem Bebauungsplan oder Flächennutzungsplan für ein bestimmtes Grundstück beantragen.

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Flächennutzungsplan und Bebauungsplan; Beantragung einer Genehmigung

Flächennutzungspläne und bestimmte Bebauungspläne bedürfen der Genehmigung durch die hierfür jeweils zuständige Behörde.

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Flächennutzungsplan und Bebauungsplan; Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung

Bauleitpläne, also der Flächennutzungsplan und Bebauungspläne, werden von den Gemeinden in einem im Baugesetzbuch im Einzelnen geregelten Verfahren aufgestellt. Dieses Verfahren beinhaltet auch eine Beteiligung der Bürger.

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Flächensparmanagement; Koordinierung und Beratung

Die Regierungen sind für die Koordinierung und Beratung bezüglich Maßnahmen zur Reduzierung der Inanspruchnahme von Flächen für Siedlungs- und Verkehrszwecke zuständig.

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