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Leistungen

Zoll; Beantragung der Vereinfachungen bei der Ermittlung des Zollwertes

Wenn Sie Waren aus Drittländern nach Deutschland einführen, können Sie in bestimmten Fällen Pauschalbeträge nutzen, um den Zollwert der Ware zu ermitteln. Dafür benötigen Sie eine Erlaubnis vom Zoll.

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Zoll; Beantragung einer präferenzrechtlichen Vereinfachung

Wenn Sie als Unternehmen selbst den Ursprung einer Exportware nachweisen wollen, müssen Sie dafür einmalig einen Antrag stellen. Zudem gibt es ein vereinfachtes Verfahren, um Vormaterialien mit oder ohne Ursprung zusammen zu lagern.

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Zoll; Beantragung einer verbindlichen Ursprungsauskunft

Um den Ursprung einer Ware im Sinne des Zollrechts zu klären, können Sie eine verbindliche Ursprungsauskunft beantragen.

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Zoll; Beantragung einer Stundung von Ansprüchen aus einem Steuerschuldverhältnis

Der Zoll kann Ihre Steuerschulden vorübergehend aufschieben, wenn deren sofortige Zahlung für Sie eine große Belastung darstellen würde.

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Zoll; Beantragung einer verbindlichen Zolltarifauskunft

Um die Abfertigung von Waren bei Einfuhr in den europäischen Binnenmarkt zu vereinfachen, können Sie zuvor eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) beantragen.

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Zoll; Erhalt von Informationen über angehaltene Waren als Beteiligte oder Beteiligter

Wenn Ihre Waren wegen Fälschungsverdacht angehalten werden, informiert Sie der Zoll über die weiteren Schritte.

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Zoll; Erhalt von Informationen über angehaltene Waren als Rechteinhaberin oder Rechteinhaber

Werden Waren wegen Fälschungsverdacht durch den Zoll angehalten, werden Sie darüber als Rechteinhaberin oder Rechteinhaber informiert.

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Zoll; Informationen zur Einfuhr von Waren aus EU-Ländern

Sie können Waren aus jedem EU-Land nach Deutschland mitbringen. Für bestimmte Waren gibt es allerdings Richtmengen.

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Zoll; Informationen zur Einfuhr von Waren aus Nicht-EU-Ländern

Sie können Waren aus Ländern außerhalb der EU nach Deutschland einführen. Für bestimmte Waren gibt es allerdings Mengen- und Wertgrenzen.

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Zoll; Online-Anmeldung des Versands von Handelswaren über das Unionsversandverfahren

Wenn Sie in der EU zollrelevanten Handel treiben und das Unionsversandverfahren nutzen wollen, müssen Sie am automatisierten Zollabwicklungssystem ATLAS teilnehmen und Ihren Warenversand beim Zoll anmelden. Dazu können Sie eine Internetplattform des Zolles nutzen.

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Zoll; Online-Ausfuhranmeldung

Wenn Sie Waren von Deutschland in ein Land außerhalb der Europäischen Union (Drittland) ausführen, können Sie die Zollanmeldung unter bestimmten Voraussetzungen über das Internet erledigen. 

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Zoll; Statusauskunft über Versandvorgänge im Rahmen des Unionsversandverfahrens

Mit der Internet-Statusauskunft des Zolles können Sie online Informationen zu Warensendungen abrufen, die Sie im Rahmen des EU-weiten Unionsversandverfahrens aufgegeben haben.

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