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Leistungen

Pflanzenschutz; Allgemeine Hinweise

Voraussetzung und fester Bestandteil einer leistungsfähigen Pflanzenerzeugung ist der Pflanzenschutz.

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Pflanzenschutzgeräte; Beantragung der Anerkennung als Kontrollstelle

Die Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (ÄELF) mit zusätzlichen Aufgaben im Bereich des Pflanzenbaus prüfen beim Antragsteller, ob alle Voraussetzungen erfüllt sind, die erforderlich sind, um Pflanzenschutzgeräte kontrollieren zu können.

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Pflanzenschutzmittel; Beantragung der Genehmigung für die Anwendung auf öffentlichen Flächen

Pflanzenschutzmittel können auf öffentlichen Flächen, wie Parks oder Friedhöfen, durch sachkundige Personen angewendet werden, wenn sie dafür durch das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit genehmigt worden sind. 

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Pflanzenschutzmittel; Beantragung der Genehmigung für nicht zugelassene Pflanzenschutzmittel bei Ausfuhr aus Deutschland

Sie können nicht zugelassene Pflanzenschutzmittel unter bestimmten Voraussetzungen an Pflanzen, Saatgut oder anderen Befallsgegenständen anwenden, wenn diese ausschließlich zur Ausfuhr aus Deutschland gedacht sind. Sie benötigen hierfür eine Genehmigung.

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Pflanzenschutzmittel; Beantragung der Genehmigung für Zusatzstoffe

Neue Zusatzstoffe in Pflanzenschutzmitteln müssen Sie als Hersteller durch das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit prüfen und genehmigen lassen.

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Pflanzenschutzmittel; Beantragung der Prüfung für die Zulassung

Die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft kann Prüfungen von Pflanzenschutzmitteln auf ihre Wirksamkeit und Kulturverträglichkeit nach § 59 Pflanzenschutzgesetz durchführen.

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Pflanzliche Abfälle; Anzeige der Beseitigung durch Verbrennung

Sie müssen die Verbrennung von pflanzlichen Abfällen außerhalb von Abfallentsorgungsanlagen anzeigen.

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Pflege; Anzeige von vorbehaltenen Tätigkeiten

Das Erbringen oder Anbieten von vorbehaltenen Tätigkeiten gegen Entgelt ist gem. § 4 PflBG unverzüglich dem zuständigen Gesundheitsamt anzuzeigen. Die Beschäftigung entsprechender Personen hierfür ist ebenfalls anzeigepflichtig.

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Pflege; Beantragung einer Förderung für ein Einzelprojekt zur Verbesserung der Rahmenbedingungen in der Pflege

Der Freistaat Bayern fördert innovative Einzelprojekte zur Verbesserung der Lebensqualität und der Rahmenbedingungen in der Pflege.

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Pflege; Beratung für Pflegebedürftige sowie ihre Zu- und Angehörigen

Unter anderem bieten Landratsämter, kreisfreie Städte und Bezirke eine kostenlose Beratung für Pflegebedürftige und ihre Zu- und Angehörigen an.

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Pflege im sozialen Nahraum; Beantragung einer Förderung

Der Freistaat Bayern fördert den flächendeckenden und bedarfsgerechten Ausbau der pflegerischen Versorgungsstruktur damit pflegebedürftige Menschen so lange wie möglich zu Hause in ihrer vertrauten Umgebung – in ihrem sozialen Nahraum – bleiben können.

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Pflege und Wohnen; Beratung

Kommunen, Projektträger, Verbände, Wohnungsunternehmen sowie weitere Interessierte können sich über ambulant betreute Wohngemeinschaften, Tagespflegen oder innovative Wohn- und Pflegeformen informieren und individuell beraten lassen.

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