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Leistungen

Wohnen im Alter; Beantragung einer Förderung für ein neues Wohn- oder Unterstützungskonzept

Im Rahmen der Richtlinie "Selbstbestimmt Leben im Alter – SeLA" fördert der Freistaat Bayern den Aufbau von innovativen neuen Wohn- und Unterstützungsformen

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Wohngeld; Beantragung eines Miet- oder Lastenzuschusses

Haushalte mit geringem Einkommen können unter bestimmten Voraussetzungen Wohngeld als staatlichen Zuschuss zu den Wohnkosten erhalten. Der Antrag ist bei der Wohngeldbehörde (Landratsamt / kreisfreie Stadt) einzureichen, in deren Gebiet der Wohnraum liegt.

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Wohngruppenzuschlag für Pflegebedürftige; Beantragung

Als Pflegebedürftige oder Pflegebedürftiger in einer ambulanten Wohngruppe erhalten Sie auf Antrag monatlich einen pauschalen Zuschlag.

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Wohnraum; Beantragung einer kommunalen Förderung für den Bau oder Erwerb

Gemeinden können den Bau oder Erwerb von Wohnraum unterstützen.

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Wohnraum für Auszubildende; Beantragung einer Förderung

Der Freistaat Bayern fördert in Zusammenarbeit mit dem Bund die Schaffung und den Erhalt von Wohnraum für Auszubildende.

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Wohnraumförderung / Wohnungsbauförderung; Allgemeine Informationen

Wohnen ist ein Grundbedürfnis des Menschen. Weil sich nicht alle Menschen aus eigener Kraft ein angemessenes und familiengerechtes Wohnen sichern können, hilft der Staat auf vielfältige Weise.

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Wohnraumförderung; Beantragung einer Staatsbürgschaft

Der Freistaat Bayern übernimmt Staatsbürgschaften zur Finanzierung des Baus, des Erwerbs und der Modernisierung von Wohnraum.

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Wohnsitz; Abmeldung

Bei Auszug aus der Wohnung haben Sie die Pflicht, sich innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Meldebehörde (Gemeinde oder Stadt) abzumelden, sofern Sie keine neue Wohnung im Inland beziehen.

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Wohnsitz; Anmeldung

Wenn Sie eine Wohnung beziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Meldebehörde (Gemeinde, Stadt oder Verwaltungsgemeinschaft) anmelden.

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Wohnsitz; Anmeldung des Aufenthalts in Krankenhäusern, Heimen oder ähnlichen Einrichtungen

Wenn Sie in ein Krankenhaus, Pflegeheim oder eine sonstige Einrichtung, die der Betreuung pflegebedürftiger oder behinderter Menschen oder der Heimerziehung dient, aufgenommen werden, müssen Sie sich nicht anmelden, solange Sie für eine Wohnung im Inland gemeldet sind.

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Wohnsitz; Mitteilung über Änderung der Hauptwohnung

Wenn Sie mehrere Wohnungen in Deutschland haben und bewohnen, ist eine Wohnung Ihre Hauptwohnung, alle anderen Wohnungen sind Nebenwohnungen. Sie müssen die Meldebehörde darüber informieren, welche Wohnungen Sie haben und welche davon Ihre Haupt- bzw. Nebenwohnung ist.

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Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen in der Pflegeversicherung; Beantragung eines Zuschusses

Wenn Sie pflegebedürftig sind, kann es erforderlich sein, das Wohnumfeld an Ihre individuellen Belange anzupassen. Sie können bei Ihrer Pflegekasse finanzielle Unterstützung für nötige Anpassungen und Umbauten beantragen.  

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