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Leistungen

Öffentliche Schulgebäude und Schulsportanlagen; Beantragung einer Zuweisung für Baumaßnahmen

Der Freistaat gewährt auf Antrag Zuweisungen zu kommunalen Baumaßnahmen an Schulgebäuden öffentlicher Schulen und Schulsportanlagen, wenn sie schulaufsichtlich genehmigt sind.  

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Öffentliche touristische Infrastruktureinrichtungen; Beantragung einer Förderung

Antragsberechtigt sind kommunale Körperschaften und ausschließlich kommunal getragene Organisationen.

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Öffentliche Vergnügung; Anzeige und Beantragung einer Erlaubnis

Wer eine öffentliche Vergnügung veranstalten will, hat das der Gemeinde grundsätzlich spätestens eine Woche vorher schriftlich anzuzeigen. In besonderen Fällen gilt eine Erlaubnispflicht.

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Öffentlicher Dienst; Allgemeine Informationen

Der öffentliche Dienst in Bayern bietet eine Vielzahl von Tätigkeitsbereichen für eine bürgerfreundliche, leistungsstarke und effiziente Verwaltung.

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Öffentlicher Dienst; Einstellung von Arbeitnehmern beim Freistaat Bayern

Staatliche Behörden in Bayern stellen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ein.

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Öffentlicher Dienst; Informationen über Karriere und Berufseinstieg beim Freistaat Bayern

Der öffentliche Dienst in Bayern bietet eine Vielzahl interessanter und abwechslungsreicher Arbeitsplätze in unterschiedlichsten Tätigkeitsbereichen - sowohl für Beamtinnen und Beamte als auch für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

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Öffentlicher Linienverkehr; Beantragung von Genehmigungen und Ausnahmen

Die entgeltliche oder geschäftsmäßige Beförderung von Personen mit Straßenbahnen und Kraftfahrzeugen unterliegt den Vorschriften des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) und ist somit genehmigungspflichtig.

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Öffentlicher Personennahverkehr; Beantragung einer Infrastrukturförderung

Der Freistaat Bayern fördert Maßnahmen der Verbesserung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV).

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Öffentlicher Personennahverkehr; Beantragung einer komplementären Infrastrukturförderung aus dem Härtefonds

Der Freistaat Bayern gewährt Zuwendungen nach Art. 13c Abs. 2 BayFAG für den Bau oder Ausbau von Verkehrsanlagen des allgemeinen öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) und der S-Bahnen, soweit dieser auch nach BayGVFG/GVFG förderfähig ist.    

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Öffentlicher Personennahverkehr; Beantragung einer Zuweisung

Die Aufgabenträger im Öffentlichen Personennahverkehr können bei den Regierungen eine Förderung von bestimmten Ausgaben für den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) erhalten.

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Öffentlicher Personennahverkehr; Beantragung eines Zuschusses

Landkreise und/oder Gemeinden können den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) fördern.

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Öffentlicher Personennahverkehr; Beantragung von Hilfen für den Ausbildungsverkehr

Nach Art. 24 des Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Bayern (BayÖPNVG) werden den kommunalen Aufgabenträgern jährlich auf Antrag Hilfen für den Ausbildungsverkehr zur Sicherstellung des Ausbildungsverkehrs im allgemeinen ÖPNV gewährt.

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