Hinweis zur Beantragung von Passdokumenten: mehr Infos hier
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Leistungen
Private Ergänzungsschule; Anzeige bei Errichtung und nachträglicher wesentlicher Änderung
Je nach Zuständigkeit prüfen das Staatsministerium für Unterricht und Kultus oder die Regierung die Anzeigen über die Errichtung von Ergänzungsschulen und bei nachträglichen wesentlichen Änderungen.
Private Ersatzschulen; Beantragung von Schulgeldersatz
Der Freistaat Bayern gewährt für Schülerinnen und Schüler an privaten Ersatzschulen gem. Art. 47 BaySchFG Schulgeldersatz.
Private Förderschulen; Beantragung einer Förderung
Der Freistaat Bayern gewährt Zuschüsse an die Träger privater Förderschulen für den notwendigen Schulaufwand sowie Vergütungen für den notwendigen Personalaufwand. Alternativ zum Personalkostenersatz werden ihnen staatliche Lehrkräfte und sonstiges Personal zugeordnet.
Private Förderschulen und private Schulen für Kranke; Beantragung einer Förderung zum Ausgleich besonderer Härten
Der Freistaat Bayern gewährt Zuschüsse an Träger privater Förderschulen und privater Schulen für Kranke zum Ausgleich besonderer Härten, soweit sonstige Leistungen nach dem Bayerisches Schulfinanzierungsgesetz die tatsächlichen und notwendigen Aufwendungen nicht decken.
Private Grund- und Mittelschulen; Beantragung eines Zuschusses für Baumaßnahmen
Schulaufsichtlich genehmigte private Grundschulen und Mittelschulen können Zuschüsse für Baumaßnahmen erhalten.
Private Grund- und Mittelschulen; Beantragung eines Zuschusses für den Personalaufwand
Schulaufsichtlich genehmigte private Grundschulen und Mittelschulen werden auf Antrag des Schulträgers staatlich gefördert. Für den notwendigen Personalaufwand werden pauschalierte Zuschüsse gewährt.
Private Grund- und Mittelschulen; Beantragung eines Zuschusses für den Schulaufwand
Schulaufsichtlich genehmigte private Grundschulen und Mittelschulen werden auf Antrag des Schulträgers staatlich gefördert. Für den notwendigen Schulaufwand werden pauschalierte Zuschüsse gewährt.
Private Schulen; Beantragung eines Zuschusses zur Lernmittelfreiheit
Private Schulträger, die ihren Schülern Lernmittelfreiheit für Schulbücher gewähren, erhalten staatliche Zuschüsse.
Private weiterführende Schulen; Beantragung eines Versorgungszuschusses
Schulträger privater Realschulen, Gymnasien, Freier Waldorfschulen (ab Jahrgangsstufe 5), sowie Schulen des Zweiten Bildungsweges erhalten für den Versorgungsaufwand, der im Vorjahr für ihre Lehrkräfte angefallen ist, einen Versorgungszuschuss.
Private weiterführende Schulen; Beantragung eines Zuschusses
Schulträger privater Realschulen, Gymnasien, Freier Waldorfschulen (ab Jgst. 5), sowie Schulen des Zweiten Bildungsweges erhalten nach der gesetzlichen Wartezeit einen Zuschuss in Höhe von 65 v.H. des Betriebszuschusses nach Art. 38 Bayerisches Schulfinanzierungsgesetz.
Psychiatrische Versorgung; Beantragung einer Förderung für Maßnahmen zur Fortbildung
Sie können eine Förderung für Maßnahmen zur Fortbildung in den Bereichen Behindertenhilfe und psychiatrische Versorgung beantragen.
Radikalisierungsprävention; Beantragung einer Förderung für Projekte
Vereine, Kommunen, Initiativen oder Zusammenschlüsse, die mit Projekten auf die Thematik Salafismus/Islamismus, Rechtsradikalismus, Linksradikalismus oder Antisemitismus aufmerksam machen möchten, können durch den Freistaat Bayern gefördert werden.
Seit dem 1. August 2025 benötigen Sie für die Beantragung neuer Ausweisdokumente ein digitales Passfoto. Papier-Passbilder dürfen vom Bürgerbüro nicht mehr angenommen werden. Die Passbilder können direkt im Bürgerbüro angefertigt werden (Kosten 6,00 Euro).
Für Kinder unter 6 Jahren wird dringend empfohlen, die Passbilder bei einem Fotografen anfertigen zu lassen.