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Leistungen

Bauvorhaben; Anzeige der Nutzungsaufnahme

Sie müssen die Aufnahme der Nutzung einer baulichen Anlage vorher anzeigen. Dies gilt nicht für verfahrensfreie Vorhaben.

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Bauvorhaben; Anzeige des Baubeginns

Sie müssen den Baubeginn vorher anzeigen. Dies gilt für den Ausführungsbeginn genehmigungspflichtiger Vorhaben sowie die Wiederaufnahme von Bauarbeiten nach einer Unterbrechung von mehr als 6 Monaten.

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Bauvorhaben; Beantragung der bauaufsichtlichen Zustimmung

Bauvorhaben bedürfen keiner Baugenehmigung bzw. Bauüberwachung durch die untere Bauaufsichtsbehörde, wenn sie einer Baudienststelle übertragen wurden. Dafür ist ggf. eine Zustimmung der Regierung (höhere Bauaufsichtsbehörde) einzuholen.

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Bauvorhaben; Beantragung der Verlängerung einer Baugenehmigung oder eines Vorbescheids

Sie können Ihre Baugenehmigung, Teilbaugenehmigung oder Ihren Vorbescheid verlängern lassen, falls dies erforderlich ist.

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Bauvorhaben; Beantragung einer Baugenehmigung

Sie benötigen grundsätzlich eine Baugenehmigung, um eine Anlage zu errichten, zu ändern oder deren Nutzung zu ändern. Nur ausnahmsweise ist keine Baugenehmigung erforderlich.

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Bauvorhaben; Beantragung einer isolierten Abweichung von örtlichen Bauvorschriften

Wenn Ihr verfahrensfreies Vorhaben einer örtlichen Bauvorschrift widerspricht, können Sie eine Abweichung davon beantragen.

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Bauvorhaben; Beantragung einer isolierten Abweichung von sonstigem Bauordnungsrecht

Wenn Ihr verfahrensfreies oder genehmigungsfreigestelltes Vorhaben sonstigem Bauordnungsrecht widerspricht, können Sie eine Abweichung beantragen.

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Bauvorhaben; Beantragung einer isolierten Ausnahme vom Bebauungsplan

Wenn Ihr verfahrensfreies Vorhaben einer in einem Bebauungsplan festgesetzten Ausnahme entspricht, können Sie eine Ausnahme beantragen.

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Bauvorhaben; Beantragung einer isolierten Befreiung vom Bebauungsplan

Wenn Ihr verfahrensfreies Vorhaben den Festsetzungen eines Bebauungsplans widerspricht, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Befreiung beantragen.

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Bauvorhaben; Beantragung einer Teilbaugenehmigung

Sie können eine Teilbaugenehmigung beantragen, wenn Sie einen Bauantrag gestellt, aber noch keine Baugenehmigung erhalten haben. Dadurch können Sie für einzelne Bauabschnitte bereits vorab Genehmigungen erhalten.

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Bauvorhaben; Beantragung einer Zustimmung im Einzelfall und/oder einer vorhabenbezogenen Bauartgenehmigung

Das Bayerische Bauminsterium entscheidet auf Antrag, ob bei einem Bauvorhaben Bauprodukte verwendet und/oder Bauarten angewendet werden dürfen, für die kein allgemeiner Ver- bzw. Anwendbarkeitsnachweis vorliegt oder die wesentlich davon abweichen.

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Bauvorhaben; Beantragung eines Vorbescheids

Sie können bereits vor dem Bauantrag bestimmte Fragen zur Zulässigkeit Ihres Vorhabens durch einen Vorbescheid klären lassen. Dieser hat für das spätere Baugenehmigungsverfahren bindende Wirkung.

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