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Leistungen

Bauprodukte; Beantragung der Notifizierung als Prüflabor oder Zertifizierungsstelle

Um im Rahmen der CE-Kennzeichnung an der Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit von Bauprodukten mitwirken zu können, benötigen unabhängige Drittstellen (Prüflabore und Zertifizierungsstellen) eine Notifizierung.

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Baurecht; Einreichung einer Eingabe oder Beschwerde

Bürger können sich sowohl mit Eingaben als auch mit Beschwerden zum Bauordnungs- und Bauplanungsrecht an die örtlich zuständige Regierung als höhere Bauaufsichtsbehörde wenden.

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Baurecht; Erlass örtlicher Bauvorschriften

Mittels örtlicher Bauvorschriften kann die Gemeinde bzw. Stadt insbesondere die Gestaltung von Gebäuden (z. B. Dachform, Materialien usw.), Werbeanlagen und Grundstücken (z. B. Einfriedungen, Begrünung usw.) regeln.

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Bautechniker/-in im öffentlichen Dienst; Bewerbung

Das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr stellen staatlich geprüfte Techniker/-innen für die Leitung einer Straßen- oder Flussmeisterei in der Beamtenlaufbahn (zweite Qualifikationsebene der Fachlaufbahn Naturwissenschaft und Technik) ein.

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Bauträger und Baubetreuer; Beantragung einer Erlaubnis durch EU-Bürger

Wenn Sie gewerbsmäßig als Bauträger oder Baubetreuer tätig werden wollen, brauchen Sie eine Erlaubnis.

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Bauvorhaben; Anzeige der Nutzungsaufnahme

Sie müssen die Aufnahme der Nutzung einer baulichen Anlage vorher anzeigen. Dies gilt nicht für verfahrensfreie Vorhaben.

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Bauvorhaben; Anzeige des Baubeginns

Sie müssen den Baubeginn vorher anzeigen. Dies gilt für den Ausführungsbeginn genehmigungspflichtiger Vorhaben sowie die Wiederaufnahme von Bauarbeiten nach einer Unterbrechung von mehr als 6 Monaten.

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Bauvorhaben; Beantragung der bauaufsichtlichen Zustimmung

Bauvorhaben bedürfen keiner Baugenehmigung bzw. Bauüberwachung durch die untere Bauaufsichtsbehörde, wenn sie einer Baudienststelle übertragen wurden. Dafür ist ggf. eine Zustimmung der Regierung (höhere Bauaufsichtsbehörde) einzuholen.

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Bauvorhaben; Beantragung der Verlängerung einer Baugenehmigung oder eines Vorbescheids

Sie können Ihre Baugenehmigung, Teilbaugenehmigung oder Ihren Vorbescheid verlängern lassen, falls dies erforderlich ist.

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Bauvorhaben; Beantragung einer Baugenehmigung

Sie benötigen grundsätzlich eine Baugenehmigung, um eine Anlage zu errichten, zu ändern oder deren Nutzung zu ändern. Nur ausnahmsweise ist keine Baugenehmigung erforderlich.

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Bauvorhaben; Beantragung einer isolierten Abweichung von örtlichen Bauvorschriften

Wenn Ihr verfahrensfreies Vorhaben einer örtlichen Bauvorschrift widerspricht, können Sie eine Abweichung davon beantragen.

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Bauvorhaben; Beantragung einer isolierten Abweichung von sonstigem Bauordnungsrecht

Wenn Ihr verfahrensfreies oder genehmigungsfreigestelltes Vorhaben sonstigem Bauordnungsrecht widerspricht, können Sie eine Abweichung beantragen.

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Das Rathaus hat vom 23. bis zum 27. Dezember 2024 geschlossen.

Wir wünschen Ihnen frohe und erholsame Feiertage!