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Leistungen

Tiere und Waren tierischer Herkunft; Überwachung des Handels

Die Überwachung des Handels mit Tieren und Waren tierischer Herkunft ist Aufgabe der Amtstierärzte an den Landratsämtern und dient der Einhaltung tierseuchen-, tierschutz- und lebensmittelrechtlicher Vorschriften.

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Tierhaltung; Beantragung einer Betriebsnummer

Zur eindeutigen Identifikation muss allen meldepflichtigen Betrieben von dem zuständigen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten eine zwölfstellige Registriernummer zugeteilt werden.

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Tierhaltung; Durchführung von Tierschutzkontrollen

Nach dem Tierschutzgesetz ist eine Fülle von Einrichtungen und Tierhaltungen (z. B. Nutztierhaltungen, Schlachthöfe, Versuchstierhaltungen) regelmäßig zu kontrollieren, um die Einhaltung der gesetzlichen Tierschutzanforderungen sicherzustellen.

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Tierhaltungskennzeichnung; Beantragung der Verlängerung der Genehmigung für die freiwillige Kennzeichnung ausländischer Lebensmittel

Wenn Sie als Lebensmittelunternehmer mit Sitz außerhalb Deutschlands frisches Schweinefleisch im Inland für den Endverbrauch abgeben, können Sie die Produkte mit der Haltungsform der Tiere kennzeichnen. Die Genehmigung dazu müssen Sie nach 2 Jahren verlängern lassen.

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Tierhaltungskennzeichnung; Beantragung der Verlängerung der Kennnummer einer Haltungsform

Haben Sie einen tierhaltenden Betrieb im Ausland und bereits eine Kennnummer erhalten? Dann können Sie diese bei weiterem Bedarf nach 2 Jahren verlängern lassen.

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Tierhaltungskennzeichnung; Mitteilung über die Haltung von Tieren in einer Haltungseinrichtung in einem EU-Mitgliedstaat oder in einem Drittland

Möchten Sie Lebensmittel mit der Tierhaltungskennzeichnung im Inland direkt vermarkten? Dann benötigen Sie eine Kennnummer. Mit der Kennnummer kann auch ein anderes Lebensmittelunternehmen einen Antrag auf Kennzeichnung stellen.

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Tierhaltungskennzeichnung; Beantragung einer Genehmigung für die freiwillige Kennzeichnung ausländischer Lebensmittel

Wenn Sie als ausländisches Lebensmittelunternehmen frisches Schweinefleisch im Inland für den Endverbrauch abgeben, das ganz oder teilweise im Ausland hergestellt wurde, können Sie dieses mit der Haltungsform der Tiere kennzeichnen. Hierzu benötigen Sie eine Genehmigung.

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Tierheim; Beantragung einer Förderung

Der Freistaat Bayern fördert Bau- und Sanierungsvorhaben in und an Tierheimen, Ausgaben im Zusammenhang mit der Vermittlung von Heimtieren an Privathaushalte durch Tierheime und Vorhaben zur Eindämmung der Anzahl herrenloser Hauskatzen.

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Tierimpfstoff; Anzeige der erstmaligen Abgabe von Impfstoffen an einen gewerblichen Tierhalter

Die erstmalige Abgabe von Impfstoffen an einen gewerblichen Tierhalter muss durch den behandelnden Tierarzt bei der Kreisverwaltungsbehörde angezeigt werden.

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Tierische Nebenprodukte; Beantragung der Betriebszulassung

Betriebe zur Verwendung, Lagerung, Behandlung und Beseitigung von tierischen Nebenprodukten, benötigen je nach Tätigkeit ggf. eine Zulassung mit Zuweisung einer individuellen Zulassungsnummer.

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Tierische Nebenprodukte; Übertragung der Beseitigungspflicht und Verpflichtung zur Gestattung der Mitbenutzung

Die zuständige Regierung kann die Pflicht zur Beseitigung tierischer Nebenprodukte auf zugelassene, privatrechtliche Betriebe zur gewerbsmäßigen Beseitigung tierischer Nebenprodukte übertragen.

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Tierische Nebenprodukte; Überwachung der Entsorgung

Auch bei der Überwachung und Entsorgung von tierischen Nebenprodukten wirken die Kreisverwaltungsbehörden durch Überwachung und Beratung der entsprechenden Betriebe mit.

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Sonderöffnungszeiten im Bürgerbüro für die Ausgabe der Briefwahlunterlage:

Mittwoch, 19. Februar 2025 von 8:00 bis 12:00 Uhr,

Freitag 21. Februar 2025 von 8:00 bis 15:00 Uhr,

Samstag, 22. Februar 2025 von 9:00 bis 12:00 Uhr.

Das Rathaus bleibt am Montag, 24.2.2025 geschlossen.