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Leistungen
Telekommunikationsanbieter; Beantragung einer außergerichtlichen Schlichtung bei Streit
Wenn Sie sich mit Ihrem Telekommunikationsanbieter streiten, können Sie sich unter bestimmten Voraussetzungen an die Schlichtungsstelle Telekommunikation der Bundesnetzagentur wenden. Sie kann helfen, den Streit beizulegen, ohne dass ein Gericht bemüht werden muss.
Terminservice; Unterstützung bei der Suche nach einem zeitnahen Arzttermin
Die Terminservicestelle unterstützt Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung auf Wunsch dabei, so schnell wie möglich einen Termin bei einem Arzt oder Psychotherapeuten zu vereinbaren.
Terrorismusfinanzierung; Durchführung der Aufsicht
Das Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten schreibt für die Ausführung best. Tätigkeiten Sicherungsmaßnahmen und Sorgfaltspflichten vor. Dadurch soll dem Missbrauch der Wirtschaft zum Zweck der Geldwäsche und Terrorismusfinanz. vorgebeugt werden.
Testament; Ablieferung
Testamente müssen nach dem Tod des Erblassers unverzüglich beim Amtsgericht-Nachlassgericht abgeliefert werden.
Testament und Erbvertrag; Eröffnung
Wenn ein Testament vorhanden ist, wird dieses nach dem Tod des Erblassers vom Amtsgericht-Nachlassgericht eröffnet.
Testament und Erbvertrag; Hinterlegung zur amtlichen Verwahrung
Testamente und Erbverträge können beim Amtsgericht - Nachlassgericht - in amtliche Verwahrung gegeben werden. Dadurch wird sichergestellt, dass diese im Erbfall gefunden werden und vor Fälschung oder Beschädigung geschützt sind.
Theater- und Konzertsaalbauten; Beantragung einer Zuweisung für Baumaßnahmen
Diese Leistungsbeschreibung wird aktuell überarbeitet.
Theaterkarten; Zentraler Kartenverkauf der Bayerischen Staatstheater
Der Schalterverkauf beginnt bei den Bayerischen Staatstheatern spätestens einen Monat vor der Aufführung. Theaterkarten können auch schriftlich, telefonisch oder online bestellt werden.
Tiefbau; Beauftragung durch Dritte
Die Kreisverwaltungsbehörden erbringen im Bereich Tiefbau verschiedene Services und Leistungen für Dritte.
Tierarzneimittel; Informationen zur Überwachung des Verkehrs
Der Verkehr mit Tierarzneimitteln ist gesetzlich geregelt. Die Überwachung des Verkehrs mit Tierarzneimitteln wird von den Ländern vollzogen.
Tierarzneimittel; Informationen zur Überwachung des Verkehrs im Bereich der Tierhalter und der landwirtschaftlichen Betriebe
Die Überwachung von Tierhaltern bezüglich der Anwendung von Arzneimitteln bei Tieren, die der Gewinnung von Lebensmitteln dienen, ist ein wichtiges Instrument zur Sicherung der Qualität der gewonnenen Lebensmittel.
Tierarzneimittel; Mitwirkung beim Vollzug tierarzneimittelrechtlicher Vorschriften
Die Kreisverwaltungsbehörden und die Bayerische Kontrollbehörde für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (KBLV) sind in Bayern zuständig für die Überwachung des Verkehrs mit Tierarzneimitteln einschließlich Betäubungsmitteln für Tiere und deren Anwendung.
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url: https://www.krailling.de/suche-auf-der-seite/alle-leistungen/ zuletzt geändert: 19.05.2024 14:52:47
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