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Leistungen

Telekommunikationsanbieter; Beantragung einer außergerichtlichen Schlichtung bei Streit

Wenn Sie sich mit Ihrem Telekommunikationsanbieter streiten, können Sie sich unter bestimmten Voraussetzungen an die Schlichtungsstelle Telekommunikation der Bundesnetzagentur wenden. Sie kann helfen, den Streit beizulegen, ohne dass ein Gericht bemüht werden muss.

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Terminservice; Unterstützung bei der Suche nach einem zeitnahen Arzttermin

Die Terminservicestelle unterstützt Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung auf Wunsch dabei, so schnell wie möglich einen Termin bei einem Arzt oder Psychotherapeuten zu vereinbaren.

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Terrorismusfinanzierung; Durchführung der Aufsicht

Das Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten schreibt für die Ausführung best. Tätigkeiten Sicherungsmaßnahmen und Sorgfaltspflichten vor. Dadurch soll dem Missbrauch der Wirtschaft zum Zweck der Geldwäsche und Terrorismusfinanz. vorgebeugt werden.

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Testament; Ablieferung

Testamente müssen nach dem Tod des Erblassers unverzüglich beim Amtsgericht-Nachlassgericht abgeliefert werden.

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Testament und Erbvertrag; Eröffnung

Wenn ein Testament vorhanden ist, wird dieses nach dem Tod des Erblassers vom Amtsgericht-Nachlassgericht eröffnet.

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Testament und Erbvertrag; Hinterlegung zur amtlichen Verwahrung

Testamente und Erbverträge können beim Amtsgericht - Nachlassgericht - in amtliche Verwahrung gegeben werden. Dadurch wird sichergestellt, dass diese im Erbfall gefunden werden und vor Fälschung oder Beschädigung geschützt sind.

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Theater- und Konzertsaalbauten; Beantragung einer Zuweisung für Baumaßnahmen

Diese Leistungsbeschreibung wird aktuell überarbeitet.

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Theaterkarten; Zentraler Kartenverkauf der Bayerischen Staatstheater

Der Schalterverkauf beginnt bei den Bayerischen Staatstheatern spätestens einen Monat vor der Aufführung. Theaterkarten können auch schriftlich, telefonisch oder online bestellt werden.

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Tiefbau; Beauftragung durch Dritte

Die Kreisverwaltungsbehörden erbringen im Bereich Tiefbau verschiedene Services und Leistungen für Dritte.

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Tierarzneimittel; Informationen zur Überwachung des Verkehrs

Der Verkehr mit Tierarzneimitteln ist gesetzlich geregelt. Die Überwachung des Verkehrs mit Tierarzneimitteln wird von den Ländern vollzogen.

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Tierarzneimittel; Informationen zur Überwachung des Verkehrs im Bereich der Tierhalter und der landwirtschaftlichen Betriebe

Die Überwachung von Tierhaltern bezüglich der Anwendung von Arzneimitteln bei Tieren, die der Gewinnung von Lebensmitteln dienen, ist ein wichtiges Instrument zur Sicherung der Qualität der gewonnenen Lebensmittel.

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Tierarzneimittel; Mitwirkung beim Vollzug tierarzneimittelrechtlicher Vorschriften

Die Kreisverwaltungsbehörden und die Bayerische Kontrollbehörde für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (KBLV) sind in Bayern zuständig für die Überwachung des Verkehrs mit Tierarzneimitteln einschließlich Betäubungsmitteln für Tiere und deren Anwendung.

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Sonderöffnungszeiten im Bürgerbüro für die Ausgabe der Briefwahlunterlage:

Mittwoch, 19. Februar 2025 von 8:00 bis 12:00 Uhr,

Freitag 21. Februar 2025 von 8:00 bis 15:00 Uhr,

Samstag, 22. Februar 2025 von 9:00 bis 12:00 Uhr.

Das Rathaus bleibt am Montag, 24.2.2025 geschlossen.