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Leistungen

Testament und Erbvertrag; Hinterlegung zur amtlichen Verwahrung

Testamente und Erbverträge können beim Amtsgericht - Nachlassgericht - in amtliche Verwahrung gegeben werden. Dadurch wird sichergestellt, dass diese im Erbfall gefunden werden und vor Fälschung oder Beschädigung geschützt sind.

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Theater- und Konzertsaalbauten; Beantragung einer Zuweisung für Baumaßnahmen

Der Freistaat gewährt auf Antrag Zuweisungen zu kommunalen Baumaßnahmen an professionellen kommunalen Theater- und Konzertsaalbauten.

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Theaterkarten; Zentraler Kartenverkauf der Bayerischen Staatstheater

Der Schalterverkauf beginnt bei den Bayerischen Staatstheatern spätestens einen Monat vor der Aufführung. Theaterkarten können auch schriftlich, telefonisch oder online bestellt werden.

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Tiefbau; Beauftragung durch Dritte

Die Kreisverwaltungsbehörden erbringen im Bereich Tiefbau verschiedene Services und Leistungen für Dritte.

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Tierarzneimittel; Informationen zur Überwachung des Verkehrs

Der Verkehr mit Tierarzneimitteln ist gesetzlich geregelt. Die Überwachung des Verkehrs mit Tierarzneimitteln wird von den Ländern vollzogen.

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Tierarzneimittel; Informationen zur Überwachung des Verkehrs im Bereich der Tierhalter und der landwirtschaftlichen Betriebe

Die Überwachung von Tierhaltern bezüglich der Anwendung von Arzneimitteln bei Tieren, die der Gewinnung von Lebensmitteln dienen, ist ein wichtiges Instrument zur Sicherung der Qualität der gewonnenen Lebensmittel.

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Tierarzneimittel; Mitwirkung beim Vollzug tierarzneimittelrechtlicher Vorschriften

Die Kreisverwaltungsbehörden und die Bayerische Kontrollbehörde für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (KBLV) sind in Bayern zuständig für die Überwachung des Verkehrs mit Tierarzneimitteln einschließlich Betäubungsmitteln für Tiere und deren Anwendung.

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Tierärztliche Hausapotheke; Anzeige der Einrichtung und des Betriebs

Das Führen einer tierärztlichen Hausapotheke unterliegt der Anzeigepflicht gemäß § 79 des Gesetzes über den Verkehr mit Tierarzneimitteln und zur Durchführung unionsrechtlicher Vorschriften betreffend Tierarzneimittel (Tierarzneimittelgesetz – TAMG)

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Tierärztliche Klinik; Beantragung der Genehmigung zur Führung der Bezeichnung

Die Bezeichnung "Tierärztliche Klinik" darf nur mit Genehmigung der Bayerischen Landestierärztekammer geführt werden.

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Tierarzt/Tierärztin; Abgabe der Erklärung zum Verzicht auf die erteilte Approbation

Sie können auf die Approbation durch schriftliche Erklärung gegenüber der zuständigen Behörde verzichten.

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Tierarzt/Tierärztin; Beantragung der Anerkennung eines ausländischen Weiterbildungsnachweises aus der EU

Sie können die Anerkennung eines Weiterbildungsnachweises aus der EU bzw. dem EWR und die Zuerkennung der entsprechenden deutschen Bezeichnung beantragen

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Tierarzt/Tierärztin; Beantragung der Anerkennung eines ausländischen Weiterbildungsnachweises aus einem Drittstaat

Sie können die Anerkennung eines Weiterbildungsnachweises aus einem Drittstaat und die Zuerkennung der entsprechenden deutschen Bezeichnung beantragen.

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