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Leistungen
Ländlicher Raum; Beantragung einer Förderung aus dem EU-Förderprogramm LEADER
Mit dem LEADER-Programm unterstützt das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten die ländlichen Regionen nach dem Motto "Bürger gestalten ihre Heimat". LEADER fördert innovative Projekte, die zur Stärkung des ländlichen Raumes beitragen.
Landpachtvertrag; Anzeige des Abschlusses
Diese Leistungsbeschreibung wird aktuell überarbeitet.
Landratsamt; Einreichung einer Eingabe oder Beschwerde
Sie können beim Landratsamt eine Eingabe oder Beschwerde einreichen.
Landschaftsbestandteil; Festsetzung
Teile der Landschaft, die zwar von besonderer Bedeutung sind, jedoch nicht die strengen Kriterien von z. B. Naturdenkmalen erfüllen, können als Landschaftsbestandteile ausgewiesen werden.
Landschaftspflege und Naturparke; Beantragung einer Förderung
Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz gewährt Zuwendungen für Maßnahmen zur Pflege, Erhaltung und Entwicklung geschützter und schutzwürdiger Flächen und Einzelbestandteile der Natur.
Landschaftspflege und Naturschutz; Beratung und Betreuung
Die Kreisfachberatung für Gartenkultur und Landespflege wirkt bei der Gesamtheit der Maßnahmen zur Sicherung der nachhaltigen Nutzungsfähigkeit, zur Vielfalt, Eigenart und Schönheit der Kulturlandschaft mit.
Landschaftspflegerischer Begleitplan in der Straßenplanung; Informationen über die Richtlinien zur Aufstellung
Zur Aufstellung von landschaftspflegerischen Begleitplänen in der Straßenbauplanung wurden Richtlinien und Musterkarten herausgegeben.
Landschaftsschutzgebiete; Festsetzung
Landschaftsschutzgebiete dienen, im Vergleich zu Naturschutzgebieten, in erster Linie dem Schutz des Naturhaushalts und seiner Funktionsfähigkeit.
Landstromversorgung von Wasserfahrzeugen; Beantragung einer Steuerermäßigung
Für gewerbliche Wasserfahrzeug, die im Hafen liegen und während der Liegezeit Landstrom nutzen, können Sie eine Steuerermäßigung beantragen. Die Erlaubnis erhalten Sie beim örtlich zuständigen Hauptzollamt.
Landtags- und Bezirkswahl; Einreichung einer Beteiligungsanzeige
Parteien und Wählergruppen, die nicht im Bayerischen Landtag oder im Deutschen Bundestag vertreten sind, müssen vorher ihre Beteiligung an der Landtags- oder Bezirkswahl beim Landeswahlleiter anzeigen. Der Landeswahlausschuss muss ihr Beteiligungsrecht feststellen.
Landtags- und Bezirkswahl; Einreichung eines Wahlvorschlags
Jede politische Partei und sonstige organisierte Wählergruppe kann einen Wahlvorschlag einreichen.
Landtags- und Bezirkswahl; Informationen
Der Bayerische Landtag und die Bezirkstage werden auf die Dauer von fünf Jahren gewählt.
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