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Leistungen

Künstlersozialabgabe; Abgabe einer Entgeltmeldung bei Änderungen

Wenn Ihrer Abgabepflicht beendet wurde und Sie erneut über EUR 450,00 im Jahr an künstlerisch oder publizistisch selbständig tätige Personen zahlen bzw. Sie wieder mehr als 3 Veranstaltungen im Kalenderjahr durchführen, müssen Sie die Künstlersozialkasse informieren.

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Künstlersozialabgabe; Auskunft über den Kontostand

Wenn Sie Fragen zu Ihrem Abgabekonto haben oder einen aktuellen Kontoauszug benötigen, können Sie sich an die Künstlersozialkasse wenden.

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Künstlersozialabgabe; Beantragung der Beendigung der Abgabepflicht

Wenn Sie Ihr Unternehmen aufgegeben oder eingestellt haben, müssen Sie die Künstlersozialkasse darüber informieren. Die Aufgabe Ihres Unternehmens führt zur Beendigung der Künstlersozialabgabepflicht.

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Künstlersozialabgabe; Beantragung der Korrektur der Entgeltmeldung

Wenn Ihre bisherige Entgeltmeldung falsch ist, müssen Sie die Künstlersozialkasse informieren und Ihre Meldung korrigieren.

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Künstlersozialabgabe; Beantragung der Reduzierung der Vorauszahlungen

Zahlen Sie im Vergleich zum Vorjahr voraussichtlich wesentlich geringere Entgelte an selbständig tätige Künstlerinnen und Künstler oder Publizistinnen und Publizisten? Dann können Sie die Reduzierung Ihrer monatlichen Vorauszahlungen zur Künstlersozialabgabe beantragen.

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Künstlersozialabgabe; Beantragung einer Zahlungserleichterung für Unternehmen

Wenn es Ihrem Unternehmen nicht möglich ist, die aktuelle Forderung der Künstlersozialkasse pünktlich zu zahlen, können Sie eine Zahlungserleichterung beantragen.

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Künstlersozialabgabe; Beratung für angemeldete Unternehmen

Bei Fragen zur Künstlersozialabgabe können Sie sich an die Künstlersozialkasse wenden.  

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Künstlersozialabgabe; Beratung für nicht angemeldete Unternehmen

Die Künstlersozialkasse berät Sie zu allen Fragen rund um die Künstlersozialabgabe.  

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Künstlersozialabgabe; Einlegung eines Widerspruchs gegen einen Änderungsbescheid

Wenn die Künstlersozialkasse Ihnen einen Änderungsbescheid zugeschickt hat und Sie damit nicht einverstanden sind, können Sie dagegen Widerspruch einlegen.

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Künstlersozialabgabe; Mitteilung bei Änderung der Kontaktdaten

Sie müssen die Künstlersozialkasse informieren, wenn sich die Kontaktdaten Ihres Unternehmens ändern. Sie sollten der Künstlersozialkasse auch mitteilen, wenn sich Ihre Kontaktdaten erweitern.

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Künstlersozialabgabe; Mitteilung bei Änderung der rechtlichen Verhältnisse

Wenn sich die rechtlichen Verhältnisse Ihres Unternehmens ändern, müssen Sie die Künstlersozialkasse informieren. Die Änderung kann sich auf Ihre Abgabepflicht auswirken.

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Künstlersozialabgabe; Mitteilung bei Änderung des Unternehmenszwecks

Wenn sich der Gegenstand Ihres Unternehmens geändert hat, müssen Sie die Künstlersozialkasse informieren. Die Änderung kann sich auf Ihre Abgabepflicht auswirken.

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