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Leistungen

Stiftung; Beantragung der Genehmigung bestimmter Rechtsgeschäfte

Stiftungen des öffentlichen Rechts benötigen für einzelne Rechtsgeschäfte eine Genehmigung.

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Stiftung; Beantragung der Genehmigung einer Satzungsänderung

Möchten Sie einzelne Satzungsbestimmungen einer rechtsfähigen Stiftung ändern oder ergänzen, können Sie das unter bestimmten Voraussetzungen mit Genehmigung der zuständigen Stiftungsbehörde tun, sofern der Stifterwille hierbei beachtet wird.

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Stiftung; Beantragung einer Vertretungsbescheinigung

Auf Antrag der Stiftung kann die Stiftungsbehörde eine behördliche Vertretungsbescheinigung erteilen. Im Rechtsverkehr ist damit erkennbar, wer die Stiftung vertritt.

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Stiftung; Informationen zur Rechtsaufsicht

Zu ihrem Schutz unterstehen Stiftungen, die öffentliche Zwecke verfolgen, mit Ausnahme der staatlich verwalteten Stiftungen, der Rechtsaufsicht des Staates (Stiftungsaufsicht). Stiftungsbehörden sind die Regierungen.

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Stiftung; Mitteilung bei Änderung der Zusammensetzung der Organe

Die rechtsfähigen Stiftungen, die öffentliche Zwecke verfolgen und deshalb der Aufsicht durch die Regierungen unterstehen, sind dazu verpflichtet, die Zusammensetzung der Organe der Stiftung und etwaige Änderungen unverzüglich der Stiftungsbehörde mitzuteilen.

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Stiftungsverzeichnis; Beantragung der Änderung der Anschrift

Die Stiftungen können mit diesem Antrag die Änderung der Anschrift der Stiftungsverwaltung bei der Regierung beantragen, die anschließend im Stiftungsverzeichnis aktualisiert wird.

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Stiftungsverzeichnis; Einsicht

Das Stiftungsverzeichnis enthält alle rechtsfähigen Stiftungen mit Sitz in Bayern und für jede Stiftung die wichtigsten Daten. Es kann jede Person ohne Angabe von Gründen einsehen.

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Strafanzeige bei der Polizei; Erstattung

Sie können eine Anzeige erstatten, wenn Sie glauben, dass eine Straftat geschehen ist. Eine Online-Anzeigeerstattung ist unter anderem bei Online-Auktionsbetrug und bei bestimmten Straftaten im Zusammenhang mit Fahrrädern oder Kraftfahrzeugen möglich.

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Strafbefehl; Einspruch

Strafbefehle können mit dem Einspruch angefochten werden.

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Strafsachen; Informationen über Verhandlung und Entscheidung vor dem Landgericht (Berufungsinstanz)

Diese Leistungsbeschreibung wird aktuell überarbeitet.

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Strafsachen; Informationen über Verhandlung und Entscheidung vor dem Landgericht (1. Instanz)

Die Strafkammern der Landgerichte sind als erste Instanz für die Verhandlung und Entscheidung bestimmter schwerwiegender Strafsachen zuständig.

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Strafsachen; Verhandlung und Entscheidung vor dem Amtsgericht

Diese Leistungsbeschreibung wird aktuell überarbeitet.

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