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Leistungen

Kommunale öffentliche Einrichtungen; Erlass einer Benutzungsordnung

Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt z. B. für die Museen, Theater, Archive oder Tiergärten, die von einer Kommune betrieben wird.

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Kommunale öffentliche Einrichtungen; Zahlung der Benutzungsgebühren

Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen z. B. die kommunalen Museen, Theater, Archive oder Tiergärten zählen, müssen Sie in der Regel Benutzungsgebühren zahlen. Die konkrete Höhe der Gebühren ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.

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Kommunale Partnerschaften; Pflege

"Kommunale Partnerschaften" sind partnerschaftliche Verbindungen bayerischer Gemeinden, Landkreise und Bezirke mit entsprechenden Kommunen im Ausland. Sie sind vereinbarte Freundschaftsverhältnisse zwischen den Kommunen verschiedener Länder.

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Kommunale Personalangelegenheiten; Informationen

Die Personalverwaltung (dazu zählen z. B. Personalgewinnung, Personalbetreuung, Personalentwicklung sowie Stellenbewirtschaftung) ist eine zentrale interne Verwaltungsaufgabe von Gemeinden und Landratsämtern.

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Kommunale Poststellenangelegenheiten; Informationen

Briefsendungen, Pakete und elektronische Nachrichten können von der Poststelle der Behörde entgegengenommen, weiterverteilt oder verschickt werden.

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Kommunale Presse- und Öffentlichkeitsarbeit; Informationen

Die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit ermöglicht es kommunalen Behörden, ihre Leistungen bekannt zu machen und ihre Darstellung in der Öffentlichkeit positiv zu unterstützen.

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Kommunale Registraturarbeiten; Informationen

Die Registratur ist für die Einordnung und Verwaltung von Schriftgut zuständig.

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Kommunale Publikationen und Materialien; Erhalt

Kommunale Behörden können Publikationen kostenlos zur Verfügung stellen oder verkaufen.

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Kommunale Sekretariatsaufgaben; Informationen

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Sekretariaten der Amtsleitung unterstützen diese bei ihrer täglichen Arbeit.

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Kommunale Selbstverwaltung; Informationen

Die Bayerische Verfassung und das Grundgesetz garantieren den Gemeinden das Recht, ihre eigenen Angelegenheiten im Rahmen der Gesetze selbst zu ordnen und zu verwalten.

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Kommunale Seniorenarbeit; Informationen

Gemeinden können Informationen zur Seniorenarbeit, zur bürgerschaftlich engagierten Nachbarschaftshilfe oder zu Unterstützungsangeboten für ältere Menschen bereitstellen.

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Kommunale Sportlerehrung; Verleihung einer Ehrengabe

Als Anerkennung für hervorragende Leistungen und besondere Verdienste im Sport können Sportlerinnen und Sportler sowie verdiente Vereinsmitarbeiter durch Verleihung einer Ehrengabe mit Urkunde geehrt werden.

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