Kommunalwahl 2026 – Wichtige Informationen zur Briefwahl: mehr Infos hier

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Leistungen

Private Ersatzschulen; Beantragung von Schulgeldersatz

Der Freistaat Bayern gewährt für Schülerinnen und Schüler an privaten Ersatzschulen gem. Art. 47 BaySchFG Schulgeldersatz.

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Private Förderschulen; Beantragung einer Förderung

Der Freistaat Bayern gewährt Zuschüsse an die Träger privater Förderschulen für den notwendigen Schulaufwand sowie Vergütungen für den notwendigen Personalaufwand. Alternativ zum Personalkostenersatz werden ihnen staatliche Lehrkräfte und sonstiges Personal zugeordnet.

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Private Förderschulen und private Schulen für Kranke; Beantragung einer Förderung zum Ausgleich besonderer Härten

Der Freistaat Bayern gewährt Zuschüsse an Träger privater Förderschulen und privater Schulen für Kranke zum Ausgleich besonderer Härten, soweit sonstige Leistungen nach dem Bayerisches Schulfinanzierungsgesetz die tatsächlichen und notwendigen Aufwendungen nicht decken.

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Private Grund- und Mittelschulen; Beantragung eines Zuschusses für Baumaßnahmen

Schulaufsichtlich genehmigte private Grundschulen und Mittelschulen können Zuschüsse für Baumaßnahmen erhalten.

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Private Grund- und Mittelschulen; Beantragung eines Zuschusses für den Schulaufwand

Schulaufsichtlich genehmigte private Grundschulen und Mittelschulen werden auf Antrag des Schulträgers staatlich gefördert. Für den notwendigen Schulaufwand werden pauschalierte Zuschüsse gewährt.

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Private Schulen; Beantragung eines Zuschusses zur Lernmittelfreiheit

Private Schulträger, die ihren Schülern Lernmittelfreiheit für Schulbücher gewähren, erhalten staatliche Zuschüsse.

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Radikalisierungsprävention; Beantragung einer Förderung für Projekte

Vereine, Kommunen, Initiativen oder Zusammenschlüsse, die mit Projekten auf die Thematik Salafismus/Islamismus, Rechtsradikalismus, Linksradikalismus oder Antisemitismus aufmerksam machen möchten, können durch den Freistaat Bayern gefördert werden.

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Schulen besonderer Art; Beantragung eines Lehrpersonalzuschusses

Der Freistaat Bayern gewährt für das Lehrpersonal an Schulen besonderer Art, dessen Dienstherr eine kommunale Körperschaft ist, einen Zuschuss.

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Schuldnerverzeichnis; Einsicht

Sie können unter bestimmten Voraussetzungen online im Gemeinsamen Vollstreckungsportal der Länder das Schuldnerverzeichnis einsehen.

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Schülerunfallversicherung; Informationen über Kostenträger

Schüler (ggfs. auch Elternbeiräte u.a.) haben unter den Voraussetzungen des Sozialgesetzbuchs Siebtes Buch (SGB VII) gesetzlichen Unfallversicherungsschutz. Dieser greift nicht erst nach einem Unfallereignis, sondern umfasst z.B. auch Maßnahmen der Unfallprävention.

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Schulsport-Wettbewerbe; Beantragung einer Kostenerstattung

Die Fahrt- und Wettkampfkosten, die im Zusammenhang mit der Teilnahme an Bezirksfinal-, Qualifikations- und Landesfinalwettkämpfen entstehen, können auf Antrag erstattet werden.

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Schützenverein; Beantragung einer Förderung für den vereinseigenen Sportstättenbau

Der Freistaat Bayern fördert die Errichtung und die Sanierung von Schießsportstätten, die Schützenvereine für den unmittelbaren Sportbetrieb ihrer Mitglieder benötigen.

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Die Kommunalwahl 2026 findet in Bayern am Sonntag, 8. März 2026, statt.

Die Briefwahl ist möglich. Der Online-Antrag steht ab 2. Februar 2026 zur Verfügung. Der Versand der Briefwahlunterlagen erfolgt frühestens ab dem 16. Februar 2026.

Bitte beachten:
Am Faschingsdienstag bleibt das Rathaus für den regulären Besucherverkehr geschlossen.
Die persönliche Beantragung von Briefwahlunterlagen sowie deren Abholung ist an diesem Tag jedoch von 7:00 bis 12:00 Uhr möglich.