Stichwahl Bürgermeister/Bürgermeisterin: Hier finden Sie die Ergebnisse
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Leistungen
Gesundheitsfachberuf; Beantragung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung zur Arbeitsaufnahme im Ausland
Wenn Sie im Ausland in einem Gesundheitsfachberuf (z. B. Hebamme, Physiotherapeut, Logopädin) tätig werden möchten, benötigen Sie in der Regel ein „Certificate of good standing“. Für Approbationsberufe (z.B. Arzt, Zahnärztin) gibt es eigene Seiten, siehe "Verwandte Themen".
GenussErbe; Informationen über bayerische Spezialitäten
In der Bayerischen Spezialitäten-Datenbank „GenussErbe“ finden Sie umfassende Informationen zu traditionellen, bayerischen Spezialitäten.
Gesundheitsfachberufe; Beantragung der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung bei inländischer Ausbildung
Wenn Sie in Deutschland eine Ausbildung absolviert haben und nun eine Tätigkeit unter einer geschützten Berufsbezeichnung in einem Gesundheitsfachberuf ausüben möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung.
Gesundheitsfachberufe; Informationen über Entscheidungen in Prüfungsangelegenheiten
Die Regierungen sind für die Ausbildungs- und Prüfungsangelegenheiten zur Führung der Berufsbezeichnungen bei verschiedenen Gesundheitsfachberufen zuständig.
Grundbuch; Beantragung einer Abschrift oder eines Ausdrucks
Das Grundbuchamt erteilt auf Antrag Abschriften bzw. Ausdrucke aus dem Grundbuch und der Grundakte.
Handelsregister; Beantragung der Eintragung
Erfordert Ihr gewerbliches Unternehmen einen kaufmännischen Geschäftsbetrieb oder wollen Sie eine Kapitalgesellschaft gründen, ist eine Eintragung in das Handelsregister erforderlich.
Hinterbliebenenbeihilfe aus der landwirtschaftlichen Unfallversicherung; Erhalt
Als Hinterbliebene oder Hinterbliebener können Sie von der landwirtschaftlichen Unfallversicherung Beihilfe erhalten. Das ist möglich, wenn Ihre Angehörige oder Ihr Angehöriger nicht an den Folgen eines Versicherungsfalls verstorben ist.
Handelsregister; Einsicht
Die Einsicht in das Handelsregister und die dazu eingereichten Dokumente ist jedem zu Informationszwecken gestattet. Ein berechtigtes Interesse an der Einsichtnahme muss nicht dargelegt werden.
Immissionsschutz; Erlass von Anordnungen
Auch für genehmigte Anlagen kann die zuständige Behörde nachträglich Anordnungen erlassen.
Immissionsschutz; Informationen zur Prüfung und Überwachung von Anlagen
Insbesondere genehmigungsbedürftige Anlagen werden regelmäßig daraufhin kontrolliert, ob sie den rechtlichen Vorschriften und dem Genehmigungsbescheid entsprechen. Daneben können sie aus besonderem Anlass überprüft werden.
Immissionsschutz; Übermittlung von Emissionsmessberichten
Für bestimmte Anlagen müssen Betreiber die Ergebnisse kontinuierlicher Emissionsmessungen bzw. Einzelmessungen an die zuständige Überwachungsbehörde übermitteln.
Immissionsschutz; Überprüfung der Anlagensicherheit und Störfallvorsorge
Bestimmte Betriebe mit besonders großem Gefahrenpotenzial (Betriebsbereiche) unterliegen der Störfall-Verordnung.
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Ergebnisse der Bürgermeister- und Gemeinderatswahl in Krailling! –> HIER KLICKEN