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Leistungen

Katastrophenschutz; Informationen zu den Aufgaben der Katastrophenschutzbehörden

Aufgabe der Katastrophenschutzbehörden ist es, Katastrophen abzuwehren und die dafür notwendigen Vorbereitungsmaßnahmen zu treffen.

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Katastrophenschutzausrüstung; Beantragung einer staatlichen Förderung

Der Freistaat Bayern unterstützt die bayerischen Kommunen und freiwilligen Hilfsorganisationen bei der Beschaffung von Katastrophenschutzausrüstung mit staatlichen Zuwendungen.

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Katastrophenschutzfonds; Beantragung der Erstattung von Einsatzkosten zur Katastrophenbewältigung

Der Freistaat Bayern gewährt Zuwendungen zum Ausgleich von Einsatzkosten im abwehrenden Katastrophenschutz.

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Katastrophenschutzpläne; Erstellung und Fortschreibung

Alle Katastrophenschutzbehörden in Bayern haben insbesondere allgemeine Katastrophenschutzpläne und, soweit erforderlich, besondere Alarm- und Einsatzpläne, sogenannte Katastrophenschutz-Sonderpläne, zu erstellen und fortzuschreiben.

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Käte Hamburger Kollegs; Beantragung einer Förderung

Exzellente Forschende aus den Geisteswissenschaften können sich für die Förderung eines Käte Hamburger Kollegs an ihrer Hochschule bewerben.

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Kfz-Überwachungsorganisationen; Aufsicht

Die Regierung von Niederbayern übt die Aufsicht über in Bayern anerkannten Kfz-Überwachungsorganisationen aus.

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Kieferorthopädische Behandlung bei der gesetzlichen Krankenversicherung; Beantragung

Gesetzliche Krankenkassen übernehmen unter bestimmten Voraussetzungen für Kinder und Jugendliche die Kosten für eine medizinisch notwendige kieferorthopädische Behandlung. Ihren Eigenanteil können Sie nach der Behandlung von Ihrer Krankenkasse zurückerstattet bekommen.

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Kinder in Mittel- und Förderschulen; Untersuchung

Angebot für Kinder in Mittel- und Förderschulen eine schulärztliche Untersuchung durch die Gesundheitsverwaltungen der Landkreise und kreisfreien Städte zu erhalten.

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Kinder sicher im Netz; Förderung der Internetkompetenz von Eltern

Der intensive Medienkonsum von Kindern und Jugendlichen bedeutet für Erziehungsverantwortliche eine ebenso intensive Auseinandersetzung mit den Möglichkeiten und Gefahren des Internets. Hier gibt die Aktion "Kinder sicher im Netz" nützliche Tipps.

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Kinder- und Jugendarbeitsschutz; Beantragung einer Ausnahme vom Beschäftigungsverbot bei Mitwirkung bei Veranstaltungen

Um Kinder und Jugendliche vor Überforderung, Überbeanspruchung und deren Gefahren am Arbeitsplatz zu schützen, gelten besondere gesetzliche Regelungen. Eine Ausnahmegenehmigung muss beim zuständigen Gewerbeaufsichtsamt beantragt werden.

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Kinder und Jugendliche; Inobhutnahme durch das Jugendamt

Ist das Wohl eines Kindes oder Jugendlichen gefährdet? Bei Hinweisen darauf können Sie sich an das zuständige Jugendamt wenden. 

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Kinderbetreuung; Beantragung einer Entschädigung im Rahmen des Infektionsschutzgesetzes

Arbeitgeber/innen und Selbständige können eine Entschädigung bzw. Erstattung nach § 56 Abs. 1a Infektionsschutzgesetz (IfSG) beantragen.

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