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Leistungen

Schulverband; Organisation und Rechtsaufsicht

Diese Leistungsbeschreibung wird aktuell überarbeitet.

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Schulverwaltung; Verwaltung von Schulen durch Landratsämter und kreisfreie Städte

Landratsämter sind für die Verwaltung landkreiseigener Schulen, kreisfreie Städte für die Verwaltung von Schulen in der kreisfreien Stadt zuständig.

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Schulwegdienste; Informationen zur Ausbildung, Einweisung und Fortbildung

Die Ausbildung, Einweisung und Fortbildung der Schulwegdienste erfolgt durch die Verkehrserzieher der Polizei.

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Schulwegdienste; Informationen zur Benennung oder Anmeldung

Die Schulwegdienste werden von den Kommunen und den Aufgabenträgern für die Schülerbeförderung in eigener Zuständigkeit eingerichtet. Schüler können sich als Schülerlotse und Schulbuslotse, Erwachsene ehrenamtlich als Schulweghelfer und Schulbusbegleiter anmelden.

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Schulwegplan, Schulwegprogramm; Erstellung

Mit Hilfe des Schulwegplans können Eltern und ihre Kinder den sichersten Weg zur Schule finden und auf Gefahren aufmerksam gemacht werden.

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Schulwegsicherheit; Beratung

Ein sicherer Schulweg muß das Ziel aller Verantwortlichen sein. Kinder müssen als Fußgänger, Radfahrer, Mitfahrer im Pkw oder Nutzer öffentlicher Verkehrsmittel ihren Schulweg sicher bewältigen können. Hierzu vorhandene Fragen können mit Experten vor Ort geklärt werden.

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Schutz von Flugsicherungseinrichtungen; Kenntnisgabe eines geplanten Bauwerks oder sonstigen Anlage

Diese Leistungsbeschreibung wird aktuell überarbeitet.

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Schützenverein; Beantragung einer Förderung für den vereinseigenen Sportstättenbau

Der Freistaat Bayern fördert die Errichtung und die Sanierung von Schießsportstätten, die Schützenvereine für den unmittelbaren Sportbetrieb ihrer Mitglieder benötigen.

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Schwanger und Essen; App

Diese Leistungsbeschreibung wird aktuell überarbeitet.

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Schwangere in Not; Beantragung von Hilfen

Die „Landesstiftung Hilfe für Mutter und Kind“ hilft schwangeren Frauen und Müttern mit Kleinkindern, die sich in einer Notlage befinden.

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Schwangerenberatung; Beantragung einer freiwilligen Förderung durch katholische Beratungsstellen

Der Freistaat Bayern fördert freiwillig die katholischen Beratungsstellen für Schwangerschaftsfragen.

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Schwangerenberatung; Beantragung einer freiwilligen zusätzlichen Förderung durch staatlich anerkannte Beratungsstellen

Der Freistaat Bayern fördert den Betrieb einer staatlich anerkannten Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen über die gesetzlichen Vorgaben hinaus.

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