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Leistungen

Schülerbeförderung; Beantragung der Kostenfreiheit des Schulweges

Die notwendige Beförderung der Schülerinnen und Schüler obliegt den kommunalen Aufgabenträgern der Schülerbeförderung.

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Schülerunfallversicherung; Informationen über Kostenträger

Schüler (ggfs. auch Elternbeiräte u.a.) haben unter den Voraussetzungen des Sozialgesetzbuchs Siebtes Buch (SGB VII) gesetzlichen Unfallversicherungsschutz. Dieser greift nicht erst nach einem Unfallereignis, sondern umfasst z.B. auch Maßnahmen der Unfallprävention.

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Schulinterne Lehrerfortbildung; Beantragung von Finanzmitteln durch Grund- und Mittelschulen, Förderschulen und berufliche Schulen

Für die Durchführung schulinterner Lehrerfortbildungen können Grund- und Mittelschulen, Förderschulen und beruflichen Schulen bei den Regierungen bzw. MB-Dienststellen Finanzmittel beantragen.

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Schulleitungen von Förderschulen und beruflichen Schulen; Einleitung des Betrieblichen Eingliederungsmanagements

Das betriebliche Eingliederungsmanagement muss bei Schulleitungen von Förderschulen und Schulen für Kranke bei der zuständigen Regierung eingeleitet werden. Im Bereich der beruflichen Schulen liegt die Zuständigkeit beim Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus.

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Schulpflicht; Beantragung der Durchführung des Schulzwangs

Die Schulpflicht dauert grundsätzlich zwölf Jahre. Sie gliedert sich in eine Vollzeitschulpflicht von neun Jahren und eine Berufsschulpflicht von drei Jahren. Die Durchsetzung der Schulpflicht ist Aufgabe der örtlich zuständigen Pflichtschule und Kreisverwaltungsbehörde.

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Schulsport; Informationen über Serviceleistungen für Schulen

Das Bayerische Landesamt für Schule als Landesstelle für den Schulsport ist eine zentrale, dem Kultusministerium direkt nachgeordnete staatliche Behörde. Sie versteht sich als Serviceeinrichtung für die Schulen, für Sportlehrkräfte wie auch für Schülerinnen und Schüler.

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Schulsport; Aufsicht und fachliche Mitwirkung

Das Unterrichtsfach Sport ist ein unaustauschbarer Bestandteil umfassender Bildung und Erziehung und leistet einen spezifischen Beitrag zu einer ganzheitlichen Persönlichkeitsentwicklung der Schülerinnen und Schüler.

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Schulsportstätte; Schulaufsichtliche Genehmigung von Baumaßnahmen

Für die Durchführung von Neu-, Um- und Erweiterungsbauten von Schulsportanlagen ist eine schulaufsichtliche Genehmigung erforderlich. Für die Erteilung sind die Regierungen zuständig.

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Schulsporttauglichkeit; Durchführung von Untersuchungen

Zur Einschätzung der Schulsporttauglichkeit können Schulsporttauglichkeitsuntersuchungen durchgeführt werden.

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Schulsport-Wettbewerbe; Beantragung einer Kostenerstattung

Die Fahrt- und Wettkampfkosten, die im Zusammenhang mit der Teilnahme an Bezirksfinal-, Qualifikations- und Landesfinalwettkämpfen entstehen, können auf Antrag erstattet werden.

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Schulsport-Wettbewerbe; Organisation

Schulsport-Wettbewerbe tragen zur Aktivierung des Schullebens bei und schaffen schulartübergreifend Sport- und Begegnungsfelder. Sie sind ein Schulterschluss der Schulen mit Vereinen, Fachverbänden des Bayerischen Landes-Sportverbandes, Landkreisen, Städten und Gemeinden.

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Schulübertritt; Informationen zum Übertrittsverfahren

Das Verfahren des Übertritts in eine weiterführende Schulart soll feststellen, ob die Voraussetzungen für den erfolgreichen Besuch des Gymnasiums, der Realschule oder der Wirtschaftsschule gegeben sind.

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