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Leistungen
Schulassistenzen; Abschluss von Verträgen mit Einzelpersonen
Diese Leistungsbeschreibung wird aktuell überarbeitet.
Schulaufwand; Informationen über Träger
Der Schulaufwand umfasst die Kosten für den Bau und Betrieb der gesamten Schule sowie den Aufwand für das Hauspersonal. Träger des Schulaufwands ist bei öffentlichen Schulen in der Regel eine Kommune, bei privaten Schulen der jeweilige private Träger (z.B. die Kirche).
Schulberatung; Inanspruchnahme
Beratungslehrkräfte sowie Schulpsychologinnen und Schulpsychologen an den Schulen vor Ort bzw. an den neun Staatlichen Schulberatungsstellen stehen den Schülerinnen und Schülern, den Erziehungsberechtigten und den Lehrkräften zur Verfügung.
Schulden; Beratung
Wenn Sie eine Beratung aufgrund Ihrer finanziellen Situation benötigen, dann können Sie die Schuldnerberatung in Anspruch nehmen.
Schuldnerverzeichnis; Einsicht
Sie können unter bestimmten Voraussetzungen online im Gemeinsamen Vollstreckungsportal der Länder das Schuldnerverzeichnis einsehen.
Schuleingangsuntersuchung; Wahrnehmung
Alle Kinder, die eingeschult werden, sind verpflichtet in den 2 Jahren vor Unterrichtsbeginn an der Schuleingangsuntersuchung teilzunehmen.
Schulen besonderer Art; Beantragung eines Lehrpersonalzuschusses
Der Freistaat Bayern gewährt für das Lehrpersonal an Schulen besonderer Art, dessen Dienstherr eine kommunale Körperschaft ist, einen Zuschuss.
Schulen in Bayern; Informationen
In Bayern gibt es mehr als 6.000 Schulen in mehr als 20 Schularten. Verschiedene Internetangebote und Behörden helfen Ihnen, einzelne Schulen zu finden und veröffentlichen Informationen darüber.
Schulen; Informationen zur Mittagsbetreuung
Die Mittagsbetreuung wird abhängig von Bedarf und regionalen Gegebenheiten eingerichtet.
Schulen; Qualitätssicherung
Um das hohe Niveau an bayerischen Schulen zu sichern und kontinuierlich sowie bedarfsgerecht weiterzuentwickeln, ist es notwendig, systematisch Informationen über die Ergebnisse und Prozesse schulischer Bildung zu gewinnen.
Schulen; Schulärztliche Beratungen
Eltern und Schulleitung können beim Gesundheitsamt um eine schulärztliche Beratung bitten, wenn bei Schülerinnen und Schülern Probleme festgestellt werden, die gesundheitlich bedingt sein könnten oder zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen könnten.
Schülerbeförderung; Beantragung der Erstattung von Schulwegkosten
Die notwendige Beförderung der Schüler auf dem Schulweg wird von den Aufgabenträgern der Schülerbeförderung organisiert und sichergestellt. Sie sind auch für die Kostenerstattung zuständig.
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