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Leistungen

Private Förderschulen; Beantragung einer Förderung

Der Freistaat Bayern gewährt Zuschüsse an die Träger privater Förderschulen für den notwendigen Schulaufwand sowie Vergütungen für den notwendigen Personalaufwand. Alternativ zum Personalkostenersatz werden ihnen staatliche Lehrkräfte und sonstiges Personal zugeordnet.

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Private Förderschulen; Beantragung von Personalkostenersatz

Der Freistaat Bayern ersetzt den Trägern privater Förderschulen den notwendigen Personalaufwand für nichtstaatliches Personal.

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Private Förderschulen und private Schulen für Kranke; Beantragung einer Förderung zum Ausgleich besonderer Härten

Der Freistaat Bayern gewährt Zuschüsse an Träger privater Förderschulen und privater Schulen für Kranke zum Ausgleich besonderer Härten, soweit sonstige Leistungen nach dem Bayerisches Schulfinanzierungsgesetz die tatsächlichen und notwendigen Aufwendungen nicht decken.

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Private Grund- und Mittelschulen; Beantragung der Betriebsgenehmigung und der Genehmigung für wesentliche Änderungen

Private Grund- und Mittelschulen, die in ihren Bildungs- und Erziehungszielen öffentlichen im Freistaat Bayern vorhandenen oder vorgesehenen Schulen entsprechen, müssen von der zuständigen Regierung zugelassen werden. Diese muss auch wesentliche Änderungen genehmigen.

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Private Grund- und Mittelschulen; Beantragung eines Sonderzuschusses für die Beförderung von Schülerinnen und Schüler mit Schwerbehinderung

Schulaufsichtlich genehmigte private Grundschulen und Mittelschulen können Sonderzuschüsse für die Beförderung von Schülerinnen und Schüler mit nachgewiesener Schwerbehinderung erhalten.

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Private Grund- und Mittelschulen; Beantragung eines Zuschusses für Baumaßnahmen

Schulaufsichtlich genehmigte private Grundschulen und Mittelschulen können Zuschüsse für Baumaßnahmen erhalten.

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Private Grund- und Mittelschulen; Beantragung eines Zuschusses für den Personalaufwand

Schulaufsichtlich genehmigte private Grundschulen und Mittelschulen werden auf Antrag des Schulträgers staatlich gefördert. Für den notwendigen Personalaufwand werden pauschalierte Zuschüsse gewährt.

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Private Grund- und Mittelschulen; Beantragung eines Zuschusses für den Schulaufwand

Schulaufsichtlich genehmigte private Grundschulen und Mittelschulen werden auf Antrag des Schulträgers staatlich gefördert. Für den notwendigen Schulaufwand werden pauschalierte Zuschüsse gewährt.

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Private Grund- und Mittelschulen, berufliche Schulen; Beantragung der schulaufsichtlichen Genehmigung von Lehrkräften

Privat angestelltes Lehrpersonal bedarf der schulaufsichtlichen Genehmigung.

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Private Grund- und Mittelschulen, berufliche Schulen und Förderschulen (ohne FOSBOS); Anzeige von weiterem pädagogischen und sonstigem schulischen Personal

Die persönliche Eignung und die Zuverlässigkeit des weiteren pädagogischen und sonstigen schulischen Personals an privaten Grund- und Mittelschulen, beruflichen Schulen (ohne FOSBOS) und Förderschulen bedarf der schulaufsichtlichen Überprüfung.

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Private Pflegezusatzversicherung; Beantragung einer staatlichen Zulage

Eine private Pflegeversicherung im Fall von Pflegebedürftigkeit aufbauen.

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Private Schulen; Beantragung eines Zuschusses zur Lernmittelfreiheit

Private Schulträger, die ihren Schülern Lernmittelfreiheit für Schulbücher gewähren, erhalten staatliche Zuschüsse.

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Sonderöffnungszeiten im Bürgerbüro für die Ausgabe der Briefwahlunterlage:

Mittwoch, 19. Februar 2025 von 8:00 bis 12:00 Uhr,

Freitag 21. Februar 2025 von 8:00 bis 15:00 Uhr,

Samstag, 22. Februar 2025 von 9:00 bis 12:00 Uhr.

Das Rathaus bleibt am Montag, 24.2.2025 geschlossen.