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Leistungen
Preisstatistiken; Übermittlung von Daten
Als Unternehmen können Sie unter bestimmten Voraussetzungen für die Erhebung der Preisstatistik herangezogen werden.
Preisüberwachung; Prüfung der Preise bei öffentlichen Aufträgen
Erhalten Sie von einer staatl., kommunalen oder anderen öffentl.-rechtl. Stelle einen Auftrag, müssen Sie bei der Preisbildung neben den vertragl. Vereinbarungen auch gesetzl. Vorschriften beachten. Die Einhaltung dieser Vorschriften kann behördlich geprüft werden.
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der Regierungen; Auskünfte und Informationsangebote
Die Pressestellen der Regierungen erteilen Auskünfte an Journalisten. Sie informieren zudem die Öffentlichkeit über ihre Aufgaben und über die von ihnen betriebenen Verfahren in wichtigen Angelegenheiten.
Presseinformationen; Veröffentlichung von Pressemitteilungen der Staatsregierung und Berichten aus Kabinettssitzungen
Die Pressemitteilungen der Bayerischen Staatskanzlei und der Staatsministerien sowie die wöchentlichen Berichte aus den Kabinettssitzungen werden auf dem Landesportal der Bayerischen Staatsregierung veröffentlicht.
Private berufliche Schule; Beantragung der Betriebsgenehmigung und der Genehmigung für wesentliche Änderungen
Private berufliche Schulen, die in ihren Bildungs- und Erziehungszielen öffentlichen im Freistaat Bayern vorhandenen oder vorgesehenen Schulen entsprechen, müssen von der zuständigen Regierung zugelassen werden. Diese müssen auch wesentliche Änderungen genehmigen.
Private berufliche Schule; Beantragung eines Zuschusses
Für den notwendigen Personal- und Schulaufwand privater - staatlich genehmigter oder staatlich anerkannter - beruflicher Schulen wird ein Betriebszuschuss gewährt.
Private Ergänzungsschule; Anzeige bei Errichtung und nachträglicher wesentlicher Änderung
Je nach Zuständigkeit prüfen das Staatsministerium für Unterricht und Kultus oder die Regierung die Anzeigen über die Errichtung von Ergänzungsschulen und bei nachträglichen wesentlichen Änderungen.
Private Ersatzschulen; Beantragung von Schulgeldersatz
Der Freistaat Bayern gewährt für Schülerinnen und Schüler an privaten Ersatzschulen gem. Art. 47 BaySchFG Schulgeldersatz.
Private Förderschulen; Beantragung der Betriebsgenehmigung und der Genehmigung für wesentliche Änderungen
Private Förderschulen, die in ihren Bildungs- und Erziehungszielen öffentlichen im Freistaat Bayern vorhandenen oder vorgesehenen Schulen entsprechen, müssen von der zuständigen Regierung zugelassen werden. Diese muss auch wesentliche Änderungen genehmigen.
Private Förderschulen; Beantragung der schulaufsichtlichen Genehmigung von Lehrkräften
Privat angestelltes Lehrpersonal an Förderschulen, für das der private Schulträger Personalkostenersatz erhalten kann, bedarf der schulaufsichtlichen Genehmigung.
Private Förderschulen; Beantragung einer Förderung
Der Freistaat Bayern gewährt Zuschüsse an die Träger privater Förderschulen für den notwendigen Schulaufwand sowie Vergütungen für den notwendigen Personalaufwand. Alternativ zum Personalkostenersatz werden ihnen staatliche Lehrkräfte und sonstiges Personal zugeordnet.
Private Förderschulen; Beantragung von Personalkostenersatz
Der Freistaat Bayern ersetzt den Trägern privater Förderschulen den notwendigen Personalaufwand für nichtstaatliches Personal.
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