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Leistungen

Prostitutionsgewerbe; Beantragung der Erlaubnis für den Betrieb

Wer ein Prostitutionsgewerbe betreiben will, bedarf einer behördlichen Erlaubnis.

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Prozesskostenhilfe oder Verfahrenskostenhilfe; Beantragung

Prozesskostenhilfe oder Verfahrenskostenhilfe wird auf Antrag gewährt.

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Prozessvertretung; Vertretung des Freistaats Bayern als Prozesspartei

In allen gegen den Staat gerichteten Streitverfahren vor dem Bayerischer Verwaltungsgerichtshof und dem Bundesverwaltungsgericht (Freistaat Bayern als Beklagter) ist die Landesanwaltschaft Prozessvertreter des Staates (Ausnahme: § 3 Abs. 3 Satz 3 LABV).

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Prüfervergütung für die Abnahme von schulischen Abschlussprüfungen und sonstigen Prüfungen im Schulbereich; Beantragung

Prüfer können für die Abnahme von schulischen Abschlussprüfungen und sonstigen Prüfungen im Schulbereich eine Prüfervergütung beantragen.

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Prüfingenieur/-in für Standsicherheit; Anzeige über die Aufnahme der Tätigkeit bzw. Beantragung der Bescheinigung über die Erfüllung der materiellen Anforderungen

Das Bayer. Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr nimmt Anzeigen über die Aufnahme einer Tätigkeit als Prüfingenieur für Standsicherheit entgegen und entscheidet über den Antrag auf Erteilung der Bescheinigung über die Erfüllung der Anforderungen als Prüfingenieur.

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Prüfingenieur/-in in Kfz-Überwachungsorganisation; Anmeldung zur Prüfung der fachlichen Eignung

Die Prüfingenieure in Kfz-Überwachungsorganisationen müssen ihre fachliche Eignung durch eine Prüfung nachweisen. Die Regierung von Niederbayern prüft die Zulassungsvoraussetzungen, stellt die Prüfungsbescheinigung aus und führt die Personalakten.

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Prüfingenieur/-in in Kfz-Überwachungsorganisation; Beantragung der Zustimmung zur Betrauung

Die Regierung von Niederbayern ist zuständig für die Zustimmung zur Betrauung der Prüfingenieure in Kfz-Überwachungsorganisationen.

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Prüfungsbeamte bei staatlichen Rechnungsprüfungsstellen der Landratsämter; Bestellung und Abberufung

Die Prüfungsbeamten der staatlichen Rechnungsprüfungsstellen der Landratsämter werden von den Regierungen bestellt.

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Prüfungswesen; Örtliche Rechnungsprüfung der Gemeinde

Die Rechnungsprüfung soll einen ordnungsgemäßen, sparsamen und wirtschaftlichen Umgang der Gemeinde mit den ihr anvertrauten Mitteln sicherstellen.

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Prüfungswesen; Örtliche und überörtliche Rechnungs- und Kassenprüfung der Landkreise

Das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen der Landkreise wird örtlich und überörtlich geprüft.

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Prüfungswesen; Staatliche Rechnungsprüfungsstelle

Die Staatlichen Rechnungsprüfungsstellen der Landratsämter sind ebenso wie der Bayerische Kommunale Prüfungsverband Organe der kommunalen Finanzkontrolle. 

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Prüfungswesen; Überörtliche Rechnungs- und Kassenprüfung der Gemeinden

Die überörtlichen Rechnungs- und Kassenprüfungen werden bei den Mitgliedern des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbandes durch diesen Verband, bei den übrigen Gemeinden durch die Staatlichen Rechnungsprüfungsstellen der Landratsämter durchgeführt (überörtliche Prüfungsorgane).

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