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Leistungen
Aufenthaltserlaubnis; Beantragung bei Erwerbstätigkeit im Bundesgebiet
Zur Aufnahme der Erwerbstätigkeit im Bundesgebiet ist in der Regel ein Aufenthaltstitel erforderlich. Ein solcher kann für verschiedene Sachverhalte beantragt werden.
Aufenthaltserlaubnis; Beantragung für betriebliche Aus- und Fortbildung und schulische Berufsausbildung
Für eine betriebliche oder schulische Berufsausbildung im Bundesgebiet kann eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden.
Aufenthaltserlaubnis; Beantragung für den Familiennachzug zu Ausländern
Sie können eine Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug beantragen.
Aufenthaltserlaubnis; Beantragung zum vorübergehenden Schutz
Kriegsflüchtlinge können eine Aufenthaltserlaubnis zum vorübergehenden Schutz beantragen.
Aufenthaltserlaubnis; Beantragung zum Zweck des Studiums
Ausländische Staatsangehörige aus Staaten außerhalb der EU, die in Deutschland studieren möchten, können eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.
Aufenthaltsgestattung; Erteilung und Beantragung der Verlängerung
Einem Ausländer, der um Asyl nachsucht, ist grundsätzlich während des Asylverfahrens der Aufenthalt im Bundesgebiet gestattet.
Aufenthaltskarten und Bescheinigung über das Daueraufenthaltsrecht; Beantragung
Freizügigkeitsberechtigten und daueraufenthaltsberechtigten Familienangehörigen von Unionsbürgern, die selbst nicht Unionsbürger sind, wird eine Aufenthaltskarte oder Daueraufenthaltskarte ausgestellt. Unionsbürger können eine Bescheinigung beantragen.
Aufenthaltstitel; Abmeldung eines mitteilungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses
Arbeitgebende müssen bei der zuständigen Ausländerbehörde mitteilungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse abmelden.
Aufenthaltstitel; Beantragung der Ausstellung eines elektronischen Aufenthaltstitels
Auf Antrag kann der in Form eines Aufklebers im Pass erteilte Aufenthaltstitel durch einen elektronischen Aufenthaltstitel ersetzt werden.
Aufenthaltstitel bei Asylantrag; Beantragung
Während der Durchführung eines Asylverfahrens sowie nach negativem Abschluss des Asylverfahrens oder Rücknahme des Asylantrags kann ein Asylbewerber gemäß § 10 Aufenthaltsgesetz nur in bestimmten Fällen einen Aufenthaltstitel erlangen.
Aufgebotsverfahren; Durchführung und Erlass eines Ausschließungsbeschlusses
Über die Durchführung eines Aufgebotsverfahrens und den Erlass eines Ausschließungsbeschlusses entscheidet der Rechtspfleger des örtlich zuständigen Amtsgerichts.
Aufnahmeeinrichtungen für Asylbewerber (ANKER); Betrieb
Der Freistaat Bayern unterhält Aufnahmeeinrichtungen im Sinne des § 44 Asylgesetz (AsylG), welche durch die Regierungen errichtet und betrieben werden.
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url: https://www.krailling.de/suche-auf-der-seite/alle-leistungen/ zuletzt geändert: 19.05.2024 14:52:47
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