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Leistungen
Gesetzliche Unfallversicherung; Abmeldung eines Unternehmens
Wenn Ihr Unternehmen den Betrieb einstellt, müssen Sie Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse darüber informieren. Das Gleiche gilt für den Fall, dass Sie Ihre freiberufliche oder selbständige Tätigkeit beenden.
Gesetzliche Unfallversicherung; Anmeldung eines Unternehmens
Wenn Sie ein Unternehmen gründen, selbstständig oder freiberuflich tätig werden, müssen Sie das bei der gesetzlichen Unfallversicherung anmelden.
Gesetzliche Unfallversicherung; Beantragung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung für Unternehmen
Ihr Unternehmen gehört einer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse an und hat die Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung gezahlt? Dann können Sie das mit einer Unbedenklichkeitsbescheinigung gegenüber Hauptunternehmen oder beauftragten Unternehmen nachweisen.
Gesetzliche Unfallversicherung; Meldung einer Änderung im Unternehmen
In Ihrem Unternehmen beziehungsweise bei Ihrer selbständigen oder freiberuflichen Tätigkeit hat sich etwas geändert? Das müssen Sie Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse melden.
Gesetzliche Unfallversicherungsträger; Beantragung der Genehmigung von Dienstordnungen und Stellenplänen
Die Dienstordnung und der Stellenplan eines gesetzlichen Unfallversicherungsträgers bedürfen der Genehmigung der zuständigen Aufsichtsbehörde.
Gesteine und Böden; Durchführung von Laboruntersuchungen
Das Landesamt für Umwelt führt chemische und physikalische Laboruntersuchungen an Gesteinen und Böden durch. Im Rohstoff‑Analytik-Zentrum werden Fest- und Lockergesteine hinsichtlich ihrer Eignung als Rohstoff untersucht.
Gesteins- und Bodenproben; Aufbau und Führung von Sammlungen
Das Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU) baut Arbeits- und Belegsammlungen als zentrale Sammelstelle für Gesteins- und Bodenproben aus Bayern auf und führt sie laufend weiter.
Gesundheitliche Aufklärung und Beratung; Inanspruchnahme und Informationen zur Selbsthilfe
Die Gesundheitsämter beraten Menschen, die an einer Sucht bzw. psychischen oder chronischen Krankheit oder einer Behinderung leiden und Menschen die hiervon bedroht sind. Die Gesundheitsämter geben Auskunft bei welchen Personen und Stellen sie weiterführende Hilfe erhalten
Gesundheits- und Pflegewirtschaft; Informationen
Eine gesunde Bevölkerung ist eine wesentliche Voraussetzung für Wohlstand und soziale Sicherheit. Deshalb stellen Prävention und Gesundheitsvorsorge die zentralen gesundheitspolitischen Schwerpunkte in Bayern dar.
Gesundheitsberichterstattung; Beobachtung und Bewertung der gesundheitlichen Verhältnisse
Das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, die Regierungen und die Kreisverwaltungsbehörden beobachten die gesundheitlichen Verhältnisse von Menschen und berichten darüber.
Gesundheitsbezogene Angaben auf Lebensmitteln; Beantragung der Zulassung
Gesundheitsbezogene Angaben auf Lebensmitteln benötigen in der Regel eine Zulassung. Diese Zulassung können Sie über die E-Submission Food Chain (ESFC) Plattform der Europäischen Kommission beantragen.
Gesundheitsbonus für private Berufsfachschulen des Gesundheitswesens; Beantragung
Die Träger der bestimmter privater Berufsfachschulen erhalten neben den gesetzlichen Leistungen Betriebszuschuss und – mittelbar – dem staatlichen Schulgeldersatz einen Klassenzuschuss (Gesundheitsbonus), wenn sie auf die Erhebung von zusätzlichem Schulgeld verzichten.
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