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Leistungen

Offene Verwaltungsdaten von Kommunen; Abruf

Eine kommunale Behörde kann offene Verwaltungsdaten über das Internet bereiststellen.

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Öffentlich zugängliche Ladepunkte; Anzeige des Aufbaus und Außerbetriebnahme

Wenn Sie öffentlich zugängliche Normal- und Schnellladepunkte in oder außer Betrieb nehmen, müssen Sie das der Bundesnetzagentur mitteilen. Auch wenn Sie private Ladepunkte öffentlich machen oder Ihre Ladepunkte einem anderen Betreiber übergeben, müssen Sie das mitteilen.

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Öffentliche Anschläge; Erlass einer Verordnung

Die Gemeinden können Anschläge, insbesondere Plakate, in der Öffentlichkeit auf bestimmte Flächen beschränken, wenn dies dem Schutz des Orts- und Landschaftsbildes oder eines Natur-, Kunst- oder Kulturdenkmals dient.

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Öffentliche Grünanlagen; Beantragung einer Sondernutzung

Die Gemeinden verwalten die öffentlichen Grünanlagen in ihrem Gemeindegebiet. Für eine Sondernutzung kann eine Genehmigung erforderlich sein.

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Öffentliche Grünflächen; Pflege

Öffentliche Grünflächen haben einen hohen Stellenwert für die Ökologie in den Gemeinden. Sie bieten vielfältigen Lebensraum für Pflanzen und Tiere und verbessern als Staub-, Abgas- und Lärmfilter das Lokalklima.

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Öffentliche Schulgebäude und Schulsportanlagen; Beantragung einer Zuweisung für Baumaßnahmen

Der Freistaat gewährt auf Antrag Zuweisungen zu kommunalen Baumaßnahmen an Schulgebäuden öffentlicher Schulen und Schulsportanlagen, wenn sie schulaufsichtlich genehmigt sind.  

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Öffentliche touristische Infrastruktureinrichtungen; Beantragung einer Förderung

Antragsberechtigt sind kommunale Körperschaften und ausschließlich kommunal getragene Organisationen.

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Öffentliche Vergnügung; Anzeige und Beantragung einer Erlaubnis

Wer eine öffentliche Vergnügung veranstalten will, hat das der Gemeinde grundsätzlich spätestens eine Woche vorher schriftlich anzuzeigen. In besonderen Fällen gilt eine Erlaubnispflicht.

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Öffentlicher Dienst; Einstellung von Arbeitnehmern beim Freistaat Bayern

Staatliche Behörden in Bayern stellen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ein.

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Öffentlicher Dienst; Allgemeine Informationen

Der öffentliche Dienst in Bayern bietet eine Vielzahl von Tätigkeitsbereichen für eine bürgerfreundliche, leistungsstarke und effiziente Verwaltung.

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Öffentlicher Dienst; Informationen über Karriere und Berufseinstieg beim Freistaat Bayern

Der öffentliche Dienst in Bayern bietet eine Vielzahl interessanter und abwechslungsreicher Arbeitsplätze in unterschiedlichsten Tätigkeitsbereichen - sowohl für Beamtinnen und Beamte als auch für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

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Öffentlicher Linienverkehr; Beantragung von Genehmigungen und Ausnahmen

Die entgeltliche oder geschäftsmäßige Beförderung von Personen mit Straßenbahnen und Kraftfahrzeugen unterliegt den Vorschriften des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) und ist somit genehmigungspflichtig.

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