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Leistungen

Öffentlicher Dienst; Einstellung von Arbeitnehmern beim Freistaat Bayern

Staatliche Behörden in Bayern stellen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ein.

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Öffentlicher Dienst; Allgemeine Informationen

Der öffentliche Dienst in Bayern bietet eine Vielzahl von Tätigkeitsbereichen für eine bürgerfreundliche, leistungsstarke und effiziente Verwaltung.

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Öffentlicher Dienst; Informationen über Karriere und Berufseinstieg beim Freistaat Bayern

Der öffentliche Dienst in Bayern bietet eine Vielzahl interessanter und abwechslungsreicher Arbeitsplätze in unterschiedlichsten Tätigkeitsbereichen - sowohl für Beamtinnen und Beamte als auch für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

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Öffentlicher Linienverkehr; Beantragung von Genehmigungen und Ausnahmen

Die entgeltliche oder geschäftsmäßige Beförderung von Personen mit Straßenbahnen und Kraftfahrzeugen unterliegt den Vorschriften des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) und ist somit genehmigungspflichtig.

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Öffentlicher Personennahverkehr; Beantragung einer Infrastrukturförderung

Der Freistaat Bayern fördert Maßnahmen der Verbesserung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV).

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Öffentlicher Personennahverkehr; Beantragung einer komplementären Infrastrukturförderung aus dem Härtefonds

Der Freistaat Bayern gewährt Zuwendungen nach Art. 13c Abs. 2 BayFAG für den Bau oder Ausbau von Verkehrsanlagen des allgemeinen öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) und der S-Bahnen, soweit dieser auch nach BayGVFG/GVFG förderfähig ist.    

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Öffentlicher Personennahverkehr; Beantragung einer Zuweisung

Die Aufgabenträger im Öffentlichen Personennahverkehr können bei den Regierungen eine Förderung von bestimmten Ausgaben für den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) erhalten.

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Öffentlicher Personennahverkehr; Beantragung eines Zuschusses

Landkreise und/oder Gemeinden können den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) fördern.

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Öffentlicher Personennahverkehr; Beantragung von Hilfen für den Ausbildungsverkehr

Diese Leistungsbeschreibung wird aktuell überarbeitet.

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Öffentlicher Personennahverkehr; Erstellung und Fortschreibung von Fahrplänen

Landkreise und/oder Gemeinden können für die Erstellung und Fortschreibung von Fahrplänen auf dem Gebiet des Landkreises oder der Gemeinde zuständig sein.

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Öffentlicher Personennahverkehr; Informationen zu Sonderleistungen

Neben den üblichen Angeboten können im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) auch Sonderleistungen wie z. B. Ruf-, Bade-, Kindergarten- oder Discobusse angeboten werden.

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Öffentlicher Personennahverkehr; Informationen zum Marketing

Durch Marketing (z.B. durch Werbung, Öffentlichkeitsarbeit, Marktforschung, Tarifgestaltung oder Produktpolitik) sollen die Verkehrsteilnehmer zum Umsteigen auf den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) bzw. zur verstärkten Nutzung bewegt werden.

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