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Leistungen

Melderegisterauskunft; Beantragung einer Selbstauskunft aus dem Melderegister

Auf Antrag erhalten Sie Auskunft über die im Melderegister zu Ihrer Person gespeicherten Daten.

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Menschen mit Behinderung; Beantragung der Gleichstellung mit einem schwerbehinderten Menschen

Als Mensch mit Behinderungen können Sie unter bestimmten Voraussetzungen schwerbehinderten Menschen gleichgestellt werden.

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Messen; Informationen

Messen sind ein wichtigstes Marketinginstrument und wesentlicher Impulsgeber für den nationalen und internationalen Handel mit Gütern und Dienstleistungen.

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Messewesen; Informationen über Förderungen

Die Durchführung von Messen nützt nicht nur den jeweils beteiligten Ausstellern und Besuchern, sondern - als Sekundärwirkung - auch der regionalen Wirtschaft im Einzugsgebiet der Messestadt.

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Messgeräte; Beantragung der Eichung

Messgeräte, die im geschäftlichen Verkehr (z. B. im Handel), in der Medizin, im Arbeits- und Umweltschutz und bei der Polizei verwendet werden, müssen geeicht werden.

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Messgeräte; Beantragung einer Kalibrierung

Bei der Kalibrierung wird bei vorgegebenen Bedingungen der Zusammenhang zwischen dem Messwert der Ausgangsgröße und dem zugehörigen Wert der Eingangsgröße ermittelt. Es erfolgt ein Vergleich mit einer Referenz gleicher Einheit.

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Mieterschutz; Informationen

Im Freistaat Bayern gilt seit 1. Januar 2022 eine neue Mieterschutzverordnung. Sie umfasst die Mietpreisbremse, die Senkung der Kappungsgrenze und die Verlängerung der Kündigungssperrfrist bei Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen.

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Mietrecht; Informationen zu Schönheitsreparaturen

Schönheitsreparaturen obliegen nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch dem Vermieter. Sie werden jedoch meist vertraglich auf den Mieter übertragen.

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Mietspiegel; Anforderung

Wenn Sie die Höhe der Mieten in den Wohnungen in Ihrer Umgebung wissen möchten, können Sie sich darüber, in der Regel, im Mietspiegel Ihrer Stadt oder Gemeinde informieren.

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Mietspiegel; Übermittlung von Daten

Zufällig ausgewählte Vermieter und Mieter werden in größeren Städten und Gemeinden aufgefordert, Angaben über die Art, Größe, Ausstattung und Beschaffenheit ihrer Wohnung für die Erstellung des Mietspiegels zu übermitteln.

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Mietvertrag; Informationen zur Kündigung

Mietverträge über Wohnraum, die nicht für einen bestimmten Zeitraum abgeschlossen sind, enden, wenn der Mieter oder der Vermieter wirksam gekündigt hat. Die Kündigung muss grundsätzlich schriftlich erfolgen.

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Mietvertrag; Informationen zur Kündigung bei besonderen Mietverhältnissen

Bei bestimmten Mietverhältnissen (z. B. über möblierten Wohnraum, der Teil der vom Vermieter selbst bewohnten Wohnung ist, Einliegerwohnungen) sind Ausnahmen und Einschränkungen vom allgemeinen Kündigungsschutz und der Anwendbarkeit der Sozialklausel zu beachten.

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