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Leistungen
Luftsicherheit; Beantragung einer Zuverlässigkeitsüberprüfung
Bei Beschäftigten im Luftverkehr sowie Luftfahrern/Flugschülern ist die Zuverlässigkeit durch die Luftämter Süd- bzw. Nordbayern als den zuständigen Luftsicherheitsbehörden zu überprüfen. Das Antragsverfahren wird unter Verfahrensablauf erläutert.
Luftsicherheit; Durchführung von Sicherheitskontrollen
Vor Abflügen im Charter- und Linienflugverkehr sind Maßnahmen zum Schutz vor Angriffen auf die Sicherheit des Luftverkehrs erforderlich.
Luftsicherheitsprogramm; Beantragung der Zulassung einer Änderung für ausländisches Luftfahrtunternehmen
Wenn Sie als ausländisches Luftfahrtunternehmen Ihr Luftsicherheitsprogramm ändern möchten, müssen diese Änderungen durch das Luftfahrt-Bundesamt zugelassen werden.
Luftsicherheitsprogramm; Beantragung der Zulassung einer Änderung für deutsches Luftfahrtunternehmen
Wenn Sie als deutsches Luftfahrtunternehmens Ihr Luftsicherheitsprogramm ändern möchten, müssen diese Änderungen durch das Luftfahrt-Bundesamt zugelassen werden.
Luftsicherheitsprogramm; Beantragung der Zulassung für ausländisches Luftfahrtunternehmen
Wenn Sie als ausländisches Luftfahrunternehmen Flüge nach Deutschland durchführen möchten, dann müssen Sie unter bestimmten Voraussetzungen die Zulassung eines Luftsicherheitsprogramms beantragen.
Luftsicherheitsprogramm; Beantragung der Zulassung für deutsches Luftfahrtunternehmen
Wenn Sie als deutsches Luftfahrtunternehmen innerhalb der Europäischen Union (EU) Flüge durchführen möchten, dann müssen Sie unter bestimmten Voraussetzungen die Zulassung eines Luftsicherheitsprogramms beantragen.
Luftsportgeräteverzeichnis; Beantragung der Änderung bei Erwerb eines Ultraleichtfluggeräts oder bei Kennzweichenwechsel
Wenn Sie ein gebrauchtes, zulassungspflichtiges Ultraleichtfluggerät erwerben, müssen Sie dies anzeigen.
Luftverkehr; Aufsicht
Die Abwehr von Gefahren für die Sicherheit des Luftverkehrs sowie für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung ist Aufgabe der Luftfahrtbehörden (in Bayern: Luftämter).
Luftverkehrsbetreiberzeugnis; Beantragung
Zur Durchführung von gewerblichen Flügen mit Flugzeugen der Flugleistungsklasse B und/oder nicht technisch komplizierten Hubschraubern, die an demselben Flugplatz beginnen und enden, muss ein Luftverkehrsbetreiberzeugnis (AOC) beantragt werden.
Luftverkehrsteuer; Anmeldung und Bezahlung
Luftverkehrsunternehmen, die gewerblichen Passagierflugverkehr durchführen und Fluggäste von deutschen Flughäfen zu Zielorten befördern, müssen die Luftverkehrsteuer anmelden und zahlen.
Luftverkehrsteuer; Registrierung eines Luftverkehrsunternehmens
Luftverkehrsunternehmen sind verpflichtet, sich beim zuständigen Hauptzollamt für die Luftverkehrsteuer registrieren zu lassen. Steuerliche Beauftragte für Luftverkehrsunternehmen müssen eine Erlaubnis beim zuständigen Hauptzollamt beantragen.
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Mittwoch, 19. Februar 2025 von 8:00 bis 12:00 Uhr,
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Das Rathaus bleibt am Montag, 24.2.2025 geschlossen.