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Leistungen
Luftverkehrsbetreiberzeugnis; Beantragung
Zur Durchführung von gewerblichen Flügen mit Flugzeugen der Flugleistungsklasse B und/oder nicht technisch komplizierten Hubschraubern, die an demselben Flugplatz beginnen und enden, muss ein Luftverkehrsbetreiberzeugnis (AOC) beantragt werden.
Luftverkehrsteuer; Anmeldung und Bezahlung
Luftverkehrsunternehmen, die gewerblichen Passagierflugverkehr durchführen und Fluggäste von deutschen Flughäfen zu Zielorten befördern, müssen die Luftverkehrsteuer anmelden und zahlen.
Luftverkehrsteuer; Registrierung eines Luftverkehrsunternehmens
Luftverkehrsunternehmen sind verpflichtet, sich beim zuständigen Hauptzollamt für die Luftverkehrsteuer registrieren zu lassen. Steuerliche Beauftragte für Luftverkehrsunternehmen müssen eine Erlaubnis beim zuständigen Hauptzollamt beantragen.
Mahnung und Vollstreckung durch die Kommune; Informationen
Die Einnahmen der Kommunen sind rechtzeitig und vollständig einzuziehen, ihr Eingang ist zu überwachen.
Mahnung und Vollstreckung; Durchführung im Landkreis
Das Landratsamt ist für die rechtzeitige Mahnung und Beitreibung seiner offenen Forderungen gegenüber Dritten zuständig.
Mahnverfahren; Beantragung des Erlasses eines Mahnbescheids
Diese Leistungsbeschreibung wird aktuell überarbeitet.
Mahnverfahren; Informationen zum Widerspruch
Gegen einen Mahnbescheid oder Vollstreckungsbescheid können Sie Widerspruch bzw. Einspruch erheben.
Manöver; Anmeldung
Manöver der Bundeswehr und ausländischer Streitkräfte müssen bei der zuständigen Behörde angemeldet werden.
Manöverschäden; Beantragung einer Entschädigung
Als Manöverschäden werden Schäden bezeichnet, welche die Gaststreitkräfte oder die Bundeswehr in Ausübung ihres Dienstes bei Manövern oder anderen Übungen verursacht haben. Geschädigte haben Anspruch auf Entschädigung.
Marke; Anmeldung
Kennzeichen, die dazu dienen, Waren und Dienstleistungen eines Unternehmens von denen anderer Unternehmen zu unterscheiden, können Sie beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) als Marke schützen lassen.
Markscheider; Beantragung der Anerkennung
Bestimmte Tätigkeiten im Bergbau dürfen nur von Personen ausgeführt werden, die ihre Zuverlässigkeit und Fachkunde nachweisen können. Dies wird von der Anerkennungsbehörde überprüft.
Markscheider; Beantragung der Anerkennung von „anderen Personen“ für die Herstellung von sonstigen Unterlagen
Wenn an Stelle von Risswerken sog. "sonstige Unterlagen" ausreichend sind, können diese von "anderen Personen" (als Markscheidern) angefertigt werden. Diese "anderen Personen" bedürfen der Anerkennung der zuständigen Behörde.
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