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Leistungen
Lehramt an öffentlichen Schulen; Beantragung der Anerkennung einer Lehrerqualifikation aus einem anderen Bundesland
Wenn Sie in einem anderen Land in der Bundesrepublik Deutschland lehramtsbezogene Hochschulprüfungen abgelegt bzw. eine Lehramtsbefähigung erworben haben, können Sie die Anerkennung Ihrer Qualifikationsnachweise beantragen.
Lehrerausbildung; Informationen zum Studium für das Lehramt an beruflichen Schulen
An beruflichen Schulen unterrichten sowohl Lehrkräfte mit der Befähigung für das Lehramt an beruflichen Schulen als auch Fachlehrkräfte.
Lehrerausbildung; Informationen zum Studium für das Lehramt an Gymnasien
Die Befähigung für das Lehramt an Gymnasien setzt mit dem Studium eine abgeschlossene wissenschaftliche Vorbildung und mit dem Vorbereitungsdienst (Referendariat) eine abgeschlossene schulpraktische Ausbildung voraus.
Lehrerausbildung; Informationen zum Studium für das Lehramt an Realschulen
Die Befähigung für das Lehramt an Realschulen setzt mit dem Studium eine abgeschlossene wissenschaftliche Vorbildung und mit dem Vorbereitungsdienst (Referendariat) eine abgeschlossene schulpraktische Ausbildung voraus.
Lehrerausbildung; Informationen zum Studium für das Lehramt für Sonderpädagogik
Die Befähigung für das Lehramt für Sonderpädagogik setzt mit dem Studium eine abgeschlossene wissenschaftliche Vorbildung und mit dem Vorbereitungsdienst (Referendariat) eine abgeschlossene schulpraktische Ausbildung voraus.
Lehrerbildung; Informationen
Die Lehrerbildung in Bayern ist schulartbezogen. Die unbefristete Beschäftigung an einer Schulart setzt grundsätzlich die Lehrbefähigung für die jeweilige Schulart voraus. Damit unterscheidet sich Bayern von Bundesländern, die eine schulstufenbezogene Ausbildung anbieten.
Lehrerfortbildung; Honorarabrechnung durch Lehrer an Grund- und Mittelschulen, Förderschulen und berufliche Schulen
Lehrkräfte an Grund- und Mittelschulen, für Förderschulen und für berufliche Schulen, die im Rahmen von Fortbildungsveranstaltungen der staatlichen Lehrerfortbildung außerhalb der Dienstzeit eine Referententätigkeit übernehmen, können eine Vergütung bekommen.
Lehrerfortbildung und -weiterbildung; Anmeldung an der Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung
Lehrkräfte können sich für Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen an der Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung Dillingen anmelden.
Lehrkräfte an beruflichen Schulen; Übermittlung des Nachweises über die Ableistung eines Betriebspraktikums
Lehrkräfte an staatlichen beruflichen Schulen sind verpflichtet, den Nachweis über die Ableistung eines Betriebspraktikums über den Dienstweg an die personalverwaltende Stelle zu senden. Die Zuständigkeit liegt nur bei beruflichen Schulen ohne FOSBOS bei den Regierungen.
Lehrkräfte an Grund- und Mittelschulen, Förderschulen, Schulen für Kranke und beruflichen Schulen (ausgenommen FOS/BOS); Ernennung
Verbeamtetes Personal an Grund- und Mittelschulen, Förderschulen, Schulen für Kranke und beruflichen Schulen (ausgenommen FOS/BOS) wird von der zuständigen Regierung ernannt.
Lehrkräfte an Grund- und Mittelschulen, Förderschulen, Schulen für Kranke und beruflichen Schulen (ohne FOS/BOS); Anordnung der Abordnung
Die Regierungen können Lehrkräfte an Grundschulen, Mittelschulen, Förderschulen, Schulen für Kranke und beruflichen Schulen (ausgenommen Fachoberschulen und Berufliche Oberschulen) abordnen.
Lehrkräfte an Grund- und Mittelschulen, Förderschulen, Schulen für Kranke und beruflichen Schulen (ohne FOS/BOS); Anordnung von Mehrarbeit
Die Regierungen können Mehrarbeit für Lehrkräfte an Förderschulen und Schulen für Kranke anordnen. Im Bereich der Grund- und Mittelschulen und der beruflichen Schulen (ausgenommen FOS/BOS) ist das Staatliche Schulamt bzw. die Schule anordnungsbefugt.
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