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Leistungen
Kulturgutdigitalisierung für bavarikon; Beantragung einer Förderung
Diese Leistungsbeschreibung wird aktuell überarbeitet.
Kulturgutschutz; Beantragung einer Ausfuhrgenehmigung
Wenn Sie Kulturgut aus Deutschland ausführen möchten, benötigen Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Ausfuhrgenehmigung.
Kulturgutschutz; Eintragung
Kulturgut kann unter bestimmten Voraussetzungen in ein "Verzeichnis national wertvollen Kulturguts" eingetragen werden.
Kulturgutschutz; Kennzeichnung von Kulturgut
Gemäß der Haager Konvention sollen Kulturgüter von herausragendem Wert auch im Fall von kriegerischen Auseinandersetzungen geschützt werden.
Kulturgutschutz; Rückgabezusage
Soll ausländisches Kulturgut vorübergehend zu einer Ausstellung im Bundesgebiet ausgeliehen werden, so kann dem Verleiher die Rückgabe zum festgesetzten Zeitpunkt rechtsverbindlich zugesagt werden.
Kulturhistorische Ausstellungen; Informationen
Die Aufgaben des Hauses der Bayerischen Geschichte sind die geschichtliche und kulturelle Vielfalt Bayerns allen Bevölkerungsschichten in allen Landesteilen zugänglich zu machen.
Kulturportal Bayern; Informationsportal
Das Kulturportal Bayern gibt einen Überblick über die kulturelle Vielfalt in Bayern und ermöglicht durch eine Online-Suchmaschine mittels Eingabe von Postleitzahl oder Ort die einfache und schnelle Suche nach Kulturanbietern in Bayern.
Kulturpreis; Verleihung
Landkreise und kreisfreie Städte können Kulturpreise an verdiente Persönlichkeiten des kulturellen Lebens verleihen.
Kündigung schwerbehinderter und gleichgestellter Menschen; Beantragung der Zustimmung
Wenn Sie einen schwerbehinderten Menschen oder eine gleichgestellte behinderte Person kündigen möchten, müssen Sie vorher die Zustimmung des Inklusionsamtes einholen.
Kündigungsschutz; Beantragung der Zustimmung zur Kündigung
Beschäftigten, die unter den besonderen Kündigungsschutz fallen, kann nur gekündigt werden, wenn das zuständige Gewerbeaufsichtsamt zugestimmt hat.
Künstlersozialabgabe; Abgabe der Jahresmeldung
Wenn Ihr Unternehmen bei der Künstlersozialkasse angemeldet ist, müssen Sie in der Regel jährlich eine Entgeltmeldung abgeben. Diese Meldung benötigt die Künstlersozialkasse, um die Höhe der von Ihnen zu zahlenden Künstlersozialabgabe zu berechnen.
Künstlersozialabgabe; Abgabe einer Entgeltmeldung bei Änderungen
Wenn Ihrer Abgabepflicht beendet wurde und Sie erneut über EUR 450,00 im Jahr an künstlerisch oder publizistisch selbständig tätige Personen zahlen bzw. Sie wieder mehr als 3 Veranstaltungen im Kalenderjahr durchführen, müssen Sie die Künstlersozialkasse informieren.
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