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Leistungen
Krankenhausstatistik; Übermittlung von Daten zu Diagnosen der Krankenhauspatienten
Gesundheitseinrichtungen müssen jährlich Daten über die Diagnosen von Krankenhauspatienten an das Statistische Landesamt übermitteln.
Krankenhausstatistik; Übermittlung von Daten zu Diagnosen in Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen
Gesundheitseinrichtungen müssen jährlich Daten über Diagnosen in Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen an das Statistische Landesamt übermitteln.
Krankenhausstatistik; Übermittlung von Grunddaten der Krankenhäuser
Gesundheitseinrichtungen müssen jährlich Grunddaten an das Statistische Landesamt übermitteln.
Krankenhausstatistik; Übermittlung von Daten zum Kostennachweis der Krankenhäuser
Krankenhäuser müssen jährlich Daten über die Kosten an das Statistische Landesamt übermitteln.
Krankenhausstatistik; Übermittlung von Grunddaten über Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen
Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen müssen jährlich Daten an das Statistische Landesamt übermitteln.
Kulturerbe; Beantragung einer Förderung für Projekt zur Erhaltung, Erforschung und Vermittlung deutscher Kultur und Geschichte im östlichen Europa
Sie erforschen das deutsche Kulturerbe in den ehemaligen Ostprovinzen des Deutschen Reichs, Ost-, Ostmittel-, Südosteuropa, in der ehemaligen Sowjetunion oder Zentralasien? Dann können Sie eine Förderung durch das Bundesministerium des Innern (BMI) beantragen.
Kulturelle Einrichtungen und Aufgaben; Beantragung einer Förderung für Projekt im Inland
Als national bedeutende Kultureinrichtung in Ostdeutschland können Sie eine Förderung für kulturelle Projekte beantragen. Als Einrichtung, die eine Minderheitensprache und deren Kultur pflegt und fördert, können Sie eine Förderung für entsprechende Projekte beantragen.
Künstlersozialkasse; Meldung des voraussichtlichen Jahreseinkommens
Wenn Sie über die Künstlersozialkasse versichert sind, müssen Sie eine jährliche Einkommensschätzung abgeben.
Landtags- und Bezirkswahl; Einreichung einer Beteiligungsanzeige
Parteien und Wählergruppen, die nicht im Bayerischen Landtag oder im Deutschen Bundestag vertreten sind, müssen vorher ihre Beteiligung an der Landtags- oder Bezirkswahl beim Landeswahlleiter anzeigen. Der Landeswahlausschuss muss ihr Beteiligungsrecht feststellen.
Landtags- und Bezirkswahl; Einreichung eines Wahlvorschlags
Jede politische Partei und sonstige organisierte Wählergruppe kann einen Wahlvorschlag einreichen.
Lebenspartnerschaftsurkunde; Beantragung
Sie können eine Lebenspartnerschaftsurkunde beim Standesamt anfordern, das das Lebenspartnerschaftsregister führt (Standesamt in dessen Zuständigkeitsbereich die Lebenspartnerschaft begründet wurde).
Lehrerausbildung; Informationen zum Studium für das Lehramt an Gymnasien
Die Befähigung für das Lehramt an Gymnasien setzt mit dem Studium eine abgeschlossene wissenschaftliche Vorbildung und mit dem Vorbereitungsdienst (Referendariat) eine abgeschlossene schulpraktische Ausbildung voraus.