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Leistungen

Drittkräfte an staatlichen Schulen; Beantragung der Einstellung

Der Freistaat Bayern stellt Haushaltsmittel für die Einstellung von sog. Drittkräften für die zusätzliche schulische Förderung und die Durchführung von interkulturellen Projekten für Schülerinnen und Schülern mit Flucht- und Migrationshintergrund zur Verfügung.

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Drohnenflug; Beantragung einer Betriebsgenehmigung in der Betriebskategorie „speziell“

Sie dürfen eine Drohne ohne vorherige Erlaubnis fliegen lassen, wenn Sie die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen. Stellt der Betrieb jedoch ein erhöhtes Risiko für Unbeteiligte dar, müssen Sie vorab eine Betriebsgenehmigung beantragen.

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Duldung; Beantragung der Erteilung und Verlängerung

Ausreisepflichtige Ausländer, deren Abschiebung vorübergehend ausgesetzt ist, werden geduldet. Hierüber wird dem Ausländer eine Bescheinigung, die sogenannte Duldung ausgestellt.

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Drohnenführerschein; Erhalt des EU-Kompetenznachweises A1/A2 nach Teilnahme an der Onlineprüfung

Für den Betrieb von Unbemannten Luftfahrzeugen (UAS) in den Unterkategorien A1 und A3 benötigen Sie einen EU-Kompetenznachweis A1/A3. Dieser wird Ihnen nach einem Online-Lehrgang und anschließender Onlineprüfung vom Luftfahrt-Bundesamt (LBA) erteilt.

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Effiziente Gebäude; Beantragung eines Zuschusses für den Einbau von Heizanlagen mit Erneuerbaren Energien oder für energetische Einzelmaßnahmen

Wenn Sie in den Einbau von neuen, effizienten Heizanlagen mit Erneuerbaren Energien oder in energetische Einzelmaßnahmen investieren möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss beantragen.

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Ehe und Familie; Beratung

Sie können sich von Ehe- und Familienberatungsstellen beraten lassen.

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Ehe- und Familienberatungsstellen; Beantragung einer Förderung

Der Freistaat Bayern fördert Ehe- und Familienberatungsstellen.

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Eheaufhebung; Mitteilung von Aufhebungstatbeständen

In bestimmten Fällen ist neben den betroffenen Bürgern auch die Regierung von Mittelfranken berechtigt, die Eheaufhebung zu beantragen. Behörden wie Standesämter, Ausländerbehörden oder Personen können der zuständigen Behörde mögliche Aufhebungstatbestände mitteilen.

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Ehename; Erklärung

Die Ehegatten können als Ehenamen den Geburtsnamen oder den zur Zeit der Erklärung über die Bestimmung des Ehenamens geführten Namen eines Ehegatten zum gemeinsamen Familiennamen bestimmen.

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Ehesachen; Beantragung der Scheidung

Für Anträge auf Scheidung oder Aufhebung einer Ehe oder auf Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens einer Ehe (Ehesachen) ist das Amtsgericht – Familiengericht – zuständig.

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Eheschließung; Anmeldung

Die Eheschließenden müssen die Eheschließung beim Standesamt anmelden, damit dieses überprüfen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Eheschließung vorliegen.

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Eheschließung im Ausland; Beantragung der Nachbeurkundung im deutschen Eheregister

Eine Eheschließung im Ausland kann im deutschen Eheregister nachbeurkundet werden.

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Das Rathaus und die Bibliothek schließen heute, Donnerstag den 28.11.2024 aufgrund der internen Weihnachtsfeier bereits um 17:00 Uhr!  

Vielen Dank für Ihr Verständnis.