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Leistungen

Kommunale Stromversorgung; Zahlung des Anschlussbeitrags

Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen auch die kommunale Stromversorgung zählt, kann die Gemeinde einen Anschlussbeitrag erheben.

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Kommunale Unternehmen; Anzeige von Entscheidungen der Kommune

Die Kommunen können Unternehmen als Eigenbetrieb, selbständiges Kommunalunternehmen des öffentlichen Rechts oder in den Rechtsformen des Privatrechts betreiben. Bestimmte Entscheidungen der Kommunen sind der Rechtsaufsichtsbehörde rechtzeitig vorzulegen.

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Kommunale Unternehmen; Betrieb

Gemeinden, Landkreise und Bezirke können Unternehmen außerhalb ihrer allgemeinen Verwaltung als Eigenbetriebe, selbständige Kommunalunternehmen des öffentlichen Rechts oder in den Rechtsformen des Privatrechts betreiben.

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Kommunale Veranstaltungen; Abruf von veröffentlichten Informationen und Anmeldung

Die Gemeinden und Landkreise können Veranstaltungen durchführen oder organisieren sowie Informationen über Veranstaltungen veröffentlichen (z. B. in einem Veranstaltungskalender).

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Kommunale Verdienstmedaille und Kommunale Dankurkunde; Einreichung eines Vorschlags

Die Gemeinden und Landkreise können u.a. auf Anregungen von Bürgerinnen und Bürgern hin auszeichnungswürdige Personen für eine Ehrung mit der Kommunalen Dankurkunde sowie der Kommunalen Verdienstmedaille in Gold, Silber oder Bronze vorschlagen. 

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Kommunale Wappen und Fahnen; Beantragung der Verwendung

Wenn Sie das Wappen oder die Fahne einer Gemeinde, eines Landkreises oder Bezirkes verwenden möchten, müssen Sie vorher die Genehmigung bei der betreffenden Kommune beantragen.

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Kommunaler Finanzausgleich; Allgemeine Informationen

Der kommunale Finanzausgleich umfasst einen Großteil der Finanzbeziehungen zwischen dem Freistaat Bayern und seinen Kommunen (Gemeinden, Landkreise und Bezirke) sowie der Kommunen untereinander.

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Kommunaler Finanzausgleich; Beantragung von Bedarfszuweisungen und Stabilisierungshilfen für Landkreise

Bedarfszuweisungen werden bei besonderen Aus- und Aufgabenbelastungen und für Gutachten zur Haushaltskonsolidierung gewährt. Stabilisierungshilfen werden als Sonderform an strukturschwache, konsolidierungswillige Landkreise in finanziellen Schwierigkeiten gewährt.

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Kommunaler Finanzausgleich; Beantragung von Bedarfszuweisungen und Stabilisierungshilfen für Städte und Gemeinden

Bedarfszuweisungen werden u.a. bei nicht zu vertretenden Ereignissen, für Haushaltskonsolidierungsgutachten und Gemeindezusammenschlüsse gewährt. Stabilisierungshilfen werden an strukturschwache, konsolidierungswillige Kommunen in finanzieller Schieflage gewährt.

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Kommunaler Hochbau; Informationen zum Bauunterhalt

Die bauliche Unterhaltung von eigenen Gebäuden und mitverwalteten Einrichtungen ist Aufgabe der Gemeinden und Landkreise.

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Kommunaler Hochbau; Informationen zur Durchführung von Neu-, Um- und Erweiterungsbaumaßnahmen

Die Durchführung von Neu-, Um- und Erweiterungsbaumaßnahmen für eigene Hochbauten ist Aufgabe der Gemeinden und Landkreise.

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Kommunaler Hochbau; Informationen zur Sanierungsplanung

Die Hochbauverwaltung der Landratsämter und Gemeinden planen kleinere Umbau- und Sanierungsmaßnahmen.

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