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Leistungen

Kirchenangelegenheiten; Auskünfte

Bei Fragen zu Kirchenangelegenheiten im Landkreis oder in der kreisfreien Stadt können Sie auch an die Kreisverwaltungsbehörde wenden.

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Kirchenaustritt; Erklärung

Der Austritt aus einer Kirche, Religionsgemeinschaft oder weltanschaulichen Gemeinschaft muss beim Standesamt persönlich zur Niederschrift erklärt werden oder ist dort schriftlich in öffentlich beglaubigter Form einzureichen.

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Kirchensteuer; Informationen zur Änderung des Kirchensteuerabzugs bei Kirchenaustritt

Durch den Kirchenaustritt entfällt die Verpflichtung zur Zahlung der Kirchensteuer. Das Verfahren hierfür ist weitgehend automatisiert.

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Kirchensteuer; Informationen zur Änderung des Kirchensteuerabzugs bei Kircheneintritt

Wenn Sie in eine Kirche eintreten oder wiedereintreten, sind Sie verpflichtet, Kirchensteuer zu zahlen. Das Verfahren hierfür ist weitgehend automatisiert.

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Kirchensteuerabzugsmerkmal; Beantragung einer Auskunft durch Unternehmen

Wenn Ihr Unternehmen zum Abzug der Kirchensteuer verpflichtet ist, können Sie für Ihr Unternehmen eine Anfrage zum Kirchensteuerabzugsmerkmal stellen.

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Klärschlamm; Beantragung der Bestimmung einer Stelle für die Durchführung von Probenuntersuchungen

Die Klärschlammverordnung verpflichtet den Klärschlammerzeuger, bestimmte Probenuntersuchungen zu Klärschlämmen und Aufbringungsböden für Klärschlämme durchführen zu lassen.

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Klärschlamm; Entsorgung

Klärschlamm sollte energetisch verwertet werden, um die in ihm enthaltenen organischen Schadstoffe zu zerstören und diese aus dem Naturkreislauf auszuschleusen.

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Klassenfahrt zu einer bayerischen KZ-Gedenkstätte; Beantragung einer Förderung

Bayerische Schulen können über die Bayerische Landeszentrale für politische Bildungsarbeit eine anteilige Fahrtkostenerstattung für Fahrten zu den bayerischen KZ-Gedenkstätten und dem Deutsch-Deutschen Museum beantragen.

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Kleine Lotterien, Ausspielungen und Tombolas; Beantragung einer Erlaubnis oder Anzeige allgemein erlaubter Veranstaltungen

Für das Veranstalten sog. kleiner Lotterien und Ausspielungen bzw. Tombolas ist eine glücksspielrechtliche Erlaubnis erforderlich. Allgemein erlaubte Veranstaltungen sind lediglich anzuzeigen.

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Kleiderverschleiß; Erhalt einer Entschädigung

Wenn Ihre Kleidung nach einem Arbeitsunfall, einem Wegeunfall oder durch eine Berufskrankheit verschleißt, weil Sie zum Beispiel eine Prothese tragen, erhalten Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Entschädigung.

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Kleiner Waffenschein; Beantragung

Wenn Sie Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen mit Zulassungszeichen der Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) in der Öffentlichkeit bei sich tragen wollen, müssen Sie vorher einen kleinen Waffenschein beantragen.

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Kleinfeuerwerk; Beantragung einer Genehmigung für das Abbrennen

Wenn Sie nicht im Besitz einer sprengstoffrechtlichen Erlaubnis oder eines Befähigungsscheines sind und ein Feuerwerk der Kategorie F2 außerhalb der Silvesterzeit abbrennen wollen, benötigen Sie eine Genehmigung.

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Sonderöffnungszeiten im Bürgerbüro für die Ausgabe der Briefwahlunterlage:

Mittwoch, 19. Februar 2025 von 8:00 bis 12:00 Uhr,

Freitag 21. Februar 2025 von 8:00 bis 15:00 Uhr,

Samstag, 22. Februar 2025 von 9:00 bis 12:00 Uhr.

Das Rathaus bleibt am Montag, 24.2.2025 geschlossen.