Stichwahl Bürgermeister/Bürgermeisterin: Hier finden Sie die Ergebnisse

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Leistungen

Visa-Warndatei; Beantragung einer Auskunft über eigene Organisation

Wenn Sie wissen möchten, welche Informationen die Visa-Warndatei über Ihre Organisation gespeichert hat, können Sie eine Auskunft beantragen.

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Visa-Warndatei; Beantragung einer Selbstauskunft

Wenn Sie wissen möchten, welche Informationen in der Visa-Warndatei über Sie gespeichert sind, können Sie eine Auskunft beantragen.

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Vorkaufsrecht der Gemeinde; Beantragung eines Negativzeugnisses

Bei Übertragungen von Grundstücken hat die Gemeinde in bestimmten Fällen ein Vorkaufsrecht. Wollen Sie ein Grundstück erwerben, benötigen Sie ein Negativzeugnis, damit das Eigentum im Grundbuch umgeschrieben werden kann.

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Wohnsitz; Abmeldung

Bei Auszug aus der Wohnung haben Sie die Pflicht, sich innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Meldebehörde (Gemeinde oder Stadt) abzumelden, sofern Sie keine neue Wohnung im Inland beziehen.

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Altersteilzeit für Beamte; Beantragung

Zum 1. August 1999 wurde die Altersteilzeit für die bayerischen Beamtinnen und Beamten eingeführt. Sie soll den Beschäftigten einen gleitenden Übergang in den Ruhestand ermöglichen.

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Apothekenpflichtige Arzneimittel; Beantragung einer Erlaubnis für den Versand

Wenn Apotheken apothekenpflichtige Arzneimittel versenden wollen, benötigen sie dazu eine Erlaubnis.

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Apotheker/Apothekerin; Abgabe der Erklärung zum Verzicht auf die erteilte Approbation

Sie können auf die Approbation durch schriftliche Erklärung gegenüber der zuständigen Behörde verzichten.

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Apotheker/Apothekerin; Beantragung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung zur Arbeitsaufnahme im Ausland

Wenn Sie im Ausland als Apotheker/Apothekerin tätig werden möchten, benötigen Sie hierfür in der Regel eine Unbedenklichkeitsbescheinigung (= Certificate of good standing).

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Arzneimittel; Beantragung einer Einfuhrerlaubnis und eines Einfuhrzertifikats für Humanarzneimittel und erlaubnispflichtige Wirkstoffe

Sie benötigen eine Einfuhrerlaubnis und zusätzlich ein Zertifikat, wenn Sie bestimmte Arzneimittel aus Ländern, die nicht Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder andere Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum sind, einführen wollen.

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Arzneimittelherstellung; Anzeige von nachträglichen Änderungen und des Wechsels der sachkundigen Person

Änderungen in Bezug auf eine Herstellungserlaubnis nach § 13 Arzneimittelgesetz sind anzeigepflichtig.

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Arzt/Ärztin; Abgabe der Erklärung zum Verzicht auf die erteilte Approbation

Sie können auf die Approbation durch schriftliche Erklärung gegenüber der zuständigen Behörde verzichten.

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Arzt/Ärztin; Anzeige einer vorübergehenden und gelegentlichen Erbringung von Dienstleistungen

Ärztinnen und Ärzte aus EU-/EWR-Staaten oder der Schweiz, die den ärztlichen Beruf nur vorübergehend und gelegentlich in Bayern ausüben möchten, benötigen keine Approbation. Die schriftliche Meldung bei der zuständigen Behörde genügt.

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Ergebnisse der Bürgermeister- und Gemeinderatswahl in Krailling! –HIER KLICKEN