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Leistungen

Schulsport; Informationen über Serviceleistungen für Schulen

Das Bayerische Landesamt für Schule als Landesstelle für den Schulsport ist eine zentrale, dem Kultusministerium direkt nachgeordnete staatliche Behörde. Sie versteht sich als Serviceeinrichtung für die Schulen, für Sportlehrkräfte wie auch für Schülerinnen und Schüler.

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Schulsportstätte; Schulaufsichtliche Genehmigung von Baumaßnahmen

Für die Durchführung von Neu-, Um- und Erweiterungsbauten von Schulsportanlagen ist eine schulaufsichtliche Genehmigung erforderlich. Für die Erteilung sind die Regierungen zuständig.

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Schulsporttauglichkeit; Durchführung von Untersuchungen

Zur Einschätzung der Schulsporttauglichkeit können Schulsporttauglichkeitsuntersuchungen durchgeführt werden.

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Schulsport-Wettbewerbe; Beantragung einer Kostenerstattung

Die Fahrt- und Wettkampfkosten, die im Zusammenhang mit der Teilnahme an Bezirksfinal-, Qualifikations- und Landesfinalwettkämpfen entstehen, können auf Antrag erstattet werden.

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Schulsport-Wettbewerbe; Organisation

Schulsport-Wettbewerbe tragen zur Aktivierung des Schullebens bei und schaffen schulartübergreifend Sport- und Begegnungsfelder. Sie sind ein Schulterschluss der Schulen mit Vereinen, Fachverbänden des Bayerischen Landes-Sportverbandes, Landkreisen, Städten und Gemeinden.

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Schulübertritt; Informationen zum Übertrittsverfahren

Das Übertrittsverfahren von der Grundschule an die weiterführenden Schularten soll sicherstellen, dass jede Schülerin und jeder Schüler die weiterführende Schule besucht, die ihrer bzw. seiner individuellen Leistungsfähigkeit möglichst gut gerecht wird.

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Schulverband; Organisation und Rechtsaufsicht

Diese Leistungsbeschreibung wird aktuell überarbeitet.

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Schulverwaltung; Verwaltung von Schulen durch Landratsämter und kreisfreie Städte

Landratsämter sind für die Verwaltung landkreiseigener Schulen, kreisfreie Städte für die Verwaltung von Schulen in der kreisfreien Stadt zuständig.

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Schulwegdienste; Informationen zur Ausbildung, Einweisung und Fortbildung

Die Ausbildung, Einweisung und Fortbildung der Schulwegdienste erfolgt durch die Verkehrserzieher der Polizei.

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Schulwegdienste; Informationen zur Benennung oder Anmeldung

Die Schulwegdienste werden von den Kommunen und den Aufgabenträgern für die Schülerbeförderung in eigener Zuständigkeit eingerichtet. Schüler können sich als Schülerlotse und Schulbuslotse, Erwachsene ehrenamtlich als Schulweghelfer und Schulbusbegleiter anmelden.

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Schulwegplan, Schulwegprogramm; Erstellung

Mit Hilfe des Schulwegplans können Eltern und ihre Kinder den sichersten Weg zur Schule finden und auf Gefahren aufmerksam gemacht werden.

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Schulwegsicherheit; Beratung

Ein sicherer Schulweg muß das Ziel aller Verantwortlichen sein. Kinder müssen als Fußgänger, Radfahrer, Mitfahrer im Pkw oder Nutzer öffentlicher Verkehrsmittel ihren Schulweg sicher bewältigen können. Hierzu vorhandene Fragen können mit Experten vor Ort geklärt werden.

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