in Krailling leben

Straßen-

recht

Sondernutzungen und Sperrungenim öffentlichen Verkehrsraum

Die aktuellen Strassensperrungen

Eine Straße wird eine öffentliche Straße im Sinne des Straßenrechts durch die Widmung (z. B. gem. Art. 6 BayStrWG). Jede dem öffentlichen Verkehr ausdrücklich gewidmete Straße ist demnach auch gleichzeitig öffentlicher Straßenraum im Sinne des Straßenverkehrsrechts. Dazu können gehören:

  • Straßen, das heißt alle dem allgemeinen Verkehr dienenden Wege und Plätze, einschließlich Geh- und Radwegen, Gehwegen, Seitenstreifen und Parkplätzen;
  • öffentliche Plätze, wie Marktplätze, Plätze vor Bahnhöfen oder Flughäfen, Busbahnhöfe;
  • Wasserstraßen, sofern sie allgemein oder beschränkt für den Verkehr zugänglich sind;
  • Tunnel, Brücken und andere Verkehrsinfrastrukturen.

Sind in einer Straße Kanalisations- oder Leitungsarbeiten geplant, ist eine Straßensperrung notwendig. Auch wenn z.B. ein Gerüst oder Container aufgestellt oder Baumaterialien auf der öffentlichen Fläche gelagert werden sollen, ist eine verkehrsrechtliche Anordnung oder Ausnahmegenehmigung die Voraussetzung, denn alle Eingriffe in den öffentlichen Verkehrsraum (Gehwege, Radwege, Straßen, Plätze) müssen grundsätzlich vorher straßenverkehrsrechtlich genehmigt werden. Finden Sie hier die dafür vorgesehenen Anträge und Erläuterungen:

Liste der Versorgungsträger: PDF öffnen

Autor: Super-Admin

Aufgrabung mit Sperrung

Aufgrabung im öffentlichen Verkehrsraum in Verbindung mit einer Verkehrsrechtlichen Anordnung für die notwendige Absicherung wie z. B. Kabelverlegungsarbeiten, Gehwegwiederherstellungen usw.

Benötigte Unterlagen: Planskizze und Regelplan

Antragsfrist

mindestens 4 Wochen vor Beginn der Maßnahme bei Vollsperrungen und Bushaltestellenverlegungen / Buslinienverlegung

antragsberechtigt:

Antrag nur von Firmen mit gültigem RSA-Nachweis möglich (nicht älter als 5 Jahre)

Bearbeiter

Marco Zickler (baurechtlich)
Hilde Mürl (verkehrsrechtlich)

Aufgrabung ohne Sperrung

Aufgrabung auf Flächen der Gemeinde Krailling (ausgenommen öffentlicher Verkehrsraum) ohne notwendige Sperrung oder Verkehrsrechtliche Anordnung

Benötigte Unterlagen: Planskizze

Antragsfrist

mindestens 14 Tage vor Beginn der Maßnahme

antragsberechtigt:

Privatpersonen oder Firmen

Bearbeiter

Marco Zickler

Sperrung von Straßen / Gehwegen

Sperrung des öffentlichen Verkehrsraums mit einer Verkehrsrechtlichen Anordnung, z. B. Sperrung für Autokran (mit Zulassung)

Benötigte Unterlagen: Regelplan und Skizze

Antragsfrist

mindestens 4 Wochen vor Beginn der Maßnahme bei Vollsperrungen und Bushaltestellenverlegungen / Buslinienverlegung

antragsberechtigt:

Firmen mit gültigem RSA-Nachweis (nicht älter als 5 Jahre)

Bearbeiter

Hilde Mürl

Antrag auf Sondernutzung

Nutzung von öffentlichen Flächen über den Gemeingebrauch im Sinne des Art. 14 BayStrWG, z.B. Verkaufsfläche vor Geschäften, Container außerhalb des Straßenraums, o.ä.

Benötigte Unterlagen: Planskizze

Antragsfrist

mindestens 14 Tage vor Beginn der Maßnahme

antragsberechtigt:

mindestens 14 Tage vor Beginn der Maßnahme

Bearbeiter

Marco Zickler

Sondernutzung mit Sperrung

Nutzung von öffentlichen Flächen über den Gemeingebrauch im Sinne des Art. 14 BayStrWG in Verbindung mit einer Verkehrsrechtlichen Anordnung für die notwendige Absicherung z.B. Baustelleneinrichtungsflächen im Verkehrsraum inkl. Gehwegen, Kabelüberführungen o.ä.

Benötigte Unterlagen: Planskizze und Regelplan

Antragsfrist

mindestens 4 Wochen vor Beginn der Maßnahme bei Vollsperrungen und Bushaltestellenverlegungen / Buslinienverlegung

antragsberechtigt:

Firmen mit gültigem RSA-Nachweis (nicht älter als 5 Jahre)

Bearbeiter

Marco Zickler (baurechtlich)
Hilde Mürl (verkehrsrechtlich)

Erteilung einer Ausnahmegenehmigung

Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung von den Bestimmungen (für Inanspruchnahme von öffentl. Verkehrsgrund ggfs. in Verbindung mit einer verkehrsrechtlichen Anordnung) - z.B. Container auf der Straße, Halteverbote für Umzüge, Sperrung einer Parkbucht

Benötigte Unterlagen: Planskizze und Vermerk, wer die Beschilderung durchführen soll (Firma oder Bauhof)

Antragsfrist

Mindestens 14 Tage vor Beginn der Maßnahme

antragsberechtigt:

Privatpersonen oder Firmen

Bearbeiter

Hilde Mürl