Straßen-
recht
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Die aktuellen Strassensperrungen
Eine Straße wird eine öffentliche Straße im Sinne des Straßenrechts durch die Widmung (z. B. gem. Art. 6 BayStrWG). Jede dem öffentlichen Verkehr ausdrücklich gewidmete Straße ist demnach auch gleichzeitig öffentlicher Straßenraum im Sinne des Straßenverkehrsrechts. Dazu können gehören:
Sind in einer Straße Kanalisations- oder Leitungsarbeiten geplant, ist eine Straßensperrung notwendig. Auch wenn z.B. ein Gerüst oder Container aufgestellt oder Baumaterialien auf der öffentlichen Fläche gelagert werden sollen, ist eine verkehrsrechtliche Anordnung oder Ausnahmegenehmigung die Voraussetzung, denn alle Eingriffe in den öffentlichen Verkehrsraum (Gehwege, Radwege, Straßen, Plätze) müssen grundsätzlich vorher straßenverkehrsrechtlich genehmigt werden. Finden Sie hier die dafür vorgesehenen Anträge und Erläuterungen:
Liste der Versorgungsträger: PDF öffnen
Gebührentabelle für Verkehrsrechtliche Anordnungen: PDF öffnen
Autor: Super-Admin
Aufgrabung im öffentlichen Verkehrsraum in Verbindung mit einer Verkehrsrechtlichen Anordnung für die notwendige Absicherung wie z. B. Kabelverlegungsarbeiten, Gehwegwiederherstellungen usw.
Benötigte Unterlagen: Planskizze und Regelplan
Antragsfrist
mindestens 4 Wochen vor Beginn der Maßnahme bei Vollsperrungen und Bushaltestellenverlegungen / Buslinienverlegung
antragsberechtigt:
Antrag nur von Firmen mit gültigem RSA-Nachweis möglich (nicht älter als 5 Jahre)
Bearbeiter
Marco Zickler (baurechtlich)
Hilde Mürl (verkehrsrechtlich)
Formular
Aufgrabung auf Flächen der Gemeinde Krailling (ausgenommen öffentlicher Verkehrsraum) ohne notwendige Sperrung oder Verkehrsrechtliche Anordnung
Benötigte Unterlagen: Planskizze
Antragsfrist
mindestens 14 Tage vor Beginn der Maßnahme
antragsberechtigt:
Privatpersonen oder Firmen
Bearbeiter
Marco Zickler
Formular
Sperrung des öffentlichen Verkehrsraums mit einer Verkehrsrechtlichen Anordnung, z. B. Sperrung für Autokran (mit Zulassung)
Benötigte Unterlagen: Regelplan und Skizze
Antragsfrist
mindestens 4 Wochen vor Beginn der Maßnahme bei Vollsperrungen und Bushaltestellenverlegungen / Buslinienverlegung
antragsberechtigt:
Firmen mit gültigem RSA-Nachweis (nicht älter als 5 Jahre)
Bearbeiter
Hilde Mürl
Formular
Nutzung von öffentlichen Flächen über den Gemeingebrauch im Sinne des Art. 14 BayStrWG, z.B. Verkaufsfläche vor Geschäften, Container außerhalb des Straßenraums, o.ä.
Benötigte Unterlagen: Planskizze
Antragsfrist
mindestens 14 Tage vor Beginn der Maßnahme
antragsberechtigt:
mindestens 14 Tage vor Beginn der Maßnahme
Bearbeiter
Marco Zickler
Formular
Nutzung von öffentlichen Flächen über den Gemeingebrauch im Sinne des Art. 14 BayStrWG in Verbindung mit einer Verkehrsrechtlichen Anordnung für die notwendige Absicherung z.B. Baustelleneinrichtungsflächen im Verkehrsraum inkl. Gehwegen, Kabelüberführungen o.ä.
Benötigte Unterlagen: Planskizze und Regelplan
Antragsfrist
mindestens 4 Wochen vor Beginn der Maßnahme bei Vollsperrungen und Bushaltestellenverlegungen / Buslinienverlegung
antragsberechtigt:
Firmen mit gültigem RSA-Nachweis (nicht älter als 5 Jahre)
Bearbeiter
Marco Zickler (baurechtlich)
Hilde Mürl (verkehrsrechtlich)
Formular
Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung von den Bestimmungen (für Inanspruchnahme von öffentl. Verkehrsgrund ggfs. in Verbindung mit einer verkehrsrechtlichen Anordnung) - z.B. Container auf der Straße, Halteverbote für Umzüge, Sperrung einer Parkbucht
Benötigte Unterlagen: Planskizze und Vermerk, wer die Beschilderung durchführen soll (Firma oder Bauhof)
Antragsfrist
Mindestens 14 Tage vor Beginn der Maßnahme
antragsberechtigt:
Privatpersonen oder Firmen
Bearbeiter
Hilde Mürl
Formular
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