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Bauantrag

Bauordnung undBauantrag

Das Bauordnungsrecht ist neben dem Bauplanungsrecht ein Teilbereich des öffentlichen Baurechts. In Bayern ist es in der Bayerischen Bauordnung und in zahlreichen anderen Verordnungen geregelt. Aber auch gemeindliche Satzungen (Link zur Seite Ortsrecht ) (z.B. die Abstands­flächensatzung, usw.) gehören zu den bauordnungsrechtlichen Regelungen.

Ziel des Bauordnungsrechts ist es, dass bauliche Anlagen so errichtet, erhalten oder geändert werden, dass von ihnen keine Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere Leben und Gesundheit, ausgehen und die natürlichen Lebensgrundlagen nicht gefährdet werden.

Bauantrag

Bitte reichen Sie die nachfolgend genannten Unterlagen in dreifacher Ausfertigung im Rathaus der Gemeinde Krailling ein. Die Eingabepläne sowie evtl. weitere Unterlagen (nach Rücksprache) übermitteln Sie uns bitte zusätzlich in digitaler Form:

  • Amtlicher Lageplan (Vermessungsamt Starnberg)
  • Antragsformular (Abweichungsantrag, Baubeschreibung, Nachbarbeteiligung etc.) Hier Link zu: Antragsformulare
  • Flächenberechnungen
  • Eingabepläne (Grundrisse, Ansichten, Schnitte)
  • ggf. je nach Bauvorhaben Freiflächengestaltungsplan
  • ggf. Brandschutznachweis
  • Standsicherheitsnachweis
  • Nachweis Abstandsflächen
  • ggf. je nach Bauvorhaben Nachweis Stellplätze
  • Niederschlagswasserbeseitigungserklärung

Liste der Versorgungsträger: PDF öffnen

Antrag auf isolierte Befreiung

Diese Unterlagen sind ebenfalls in dreifacher Ausfertigung im Rathaus der Gemeinde Krailling abzugeben. Die Eingabepläne sowie evtl. weitere Unterlagen (nach Rücksprache) benötigen wir zusätzlich in digitaler Form.

Je nach Bauvorhaben können weitere Unterlagen erforderlich sein.

Autor: Super-Admin

Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung

Mo 8 - 12 Uhr

Di 7 - 12 Uhr + 14 - 16 Uhr

Do 8 - 12 Uhr + 15 - 19 Uhr

Fr 8 - 12 Uhr

Amelie Höhne

Sachbearbeiterin

Tel +49 089 85706 -302 Fax +49 089 8576656
Zu finden in: Zimmer: O.05