in Krailling leben

Bauleit-

planung

Wie entsteht einBebauungsplan?

Die Bauleitplanung ist das wichtigste Planungswerkzeug zur Lenkung und Ordnung der städtebaulichen Entwicklung unserer Gemeinde. Nachdem für ein bestimmtes Gebiet ein Flächennutzungsplan erstellt wurde, folgt als zweite Stufe die Erstellung der Bebauungspläne für räumliche Teilbereiche. Die Aufstellung von Bebauungsplänen erfolgt in einem mehrstufigen Verfahren, das im BauGB und in den Landesbauordnungen geregelt ist. Diese wichtigen Schritte sind dabei zu beachten:

  1. Einleitungsbeschluss (§ 2 Abs. 1 BauGB = Baugesetzbuch):
    Der Gemeinderat fasst einen Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes (§ 2 Abs. 1 BauGB = Baugesetzbuch)
  2. Frühzeitige Beteiligung (§3 Abs. 1 BauGB):
    Die Gemeinde informiert die Bürger und beteiligt betroffene Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und gibt ihnen Gelegenheit zur Stellungnahme.
  3. Öffentliche Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB) und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 2 BauGB):
    Der Bebauungsplanentwurf wird öffentlich ausgelegt, und die Bürger und Behörden können erneut Stellungnahmen abgeben.
  4. Abwägungsbeschluss:
    Der Gemeinderat unterzieht die eingegangenen Stellungnahmen einer Abwägung der öffentlichen und privaten Belange und nimmt gegebenenfalls Änderungen im Bebauungsplanentwurf vor. Wird der Entwurf geändert und ergänzt erfolgt eine Wiederholung der öffentlichen Auslegung und Beteiligung der Behörden (§4a Abs. 3 BauGB).
  5. Satzungsbeschluss (§ 10 Abs. 1 BauGB):
    Der Gemeinderat beschließt den Bebauungsplan als Satzung
  6. Inkrafttreten (§ 10 Abs. 3 BauGB):
    Der Satzungsbeschluss des Bebauungsplans ist durch die Gemeinde öffentliche bekannt zu machen. Mit der Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft.

Autor: Super-Admin

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