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zur Leistung

Zuwendungsbestätigung; Nutzung von amtlichen Vordrucken

Gemeinnützige Organisationen sind gehalten, Zuwendungen so zu bestätigen, dass der Zuwendende seinen Aufwand auch gegenüber dem Finanzamt in seiner Steuererklärung geltend machen kann.

Für die Bestätigung von Zuwendungen über steuerbegünstigte Spenden und Mitgliedsbeiträge ist die Verwendung amtlicher Muster vorgeschrieben (siehe unter "Formulare"). Es stehen amtlich vorgeschriebene Vordrucke für Vereine, Stiftungen, Körperschaften des öffentlichen Rechts, Parteien und Wählervereinigungen zur Verfügung.

Synonyme: Spenden, Spendenbescheinigungen, Spendenbestätigungen, Spendenquittungen, Spendenreform, Zuwendungen, steuerbegünstigte

Lebenslagen: Steuererklärung, Steuern und Abgaben für Betriebe, Vereine und Stiftungen

Autor: Super-Admin

Rechtsgrundlagen:

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zuständige Ämter/Sachgebiete:

Synonyme:

SpendenSpendenbescheinigungenSpendenbestätigungenSpendenquittungenSpendenreformZuwendungen, steuerbegünstigte